Liegende Dachfenster in der Amberger Altstadt? Das geht gar nicht. Und zwar absolut nicht. Zumindest bisher nicht. Denn in gewissen Fällen soll das in Zukunft nicht nur erlaubt, sondern teilweise sogar gewünscht sein. So sieht es die Amberger Bauverwaltung, so sieht es auch der Bauausschuss – mit Ausnahme von Josef Witt von der ÖDP. Die Baugestaltungssatzung der Stadt Amberg soll nun entsprechend geändert werden.
Seit 2002 ist diese Baugestaltungssatzung in der heutigen Form gültig, doch auch schon vorher waren liegende Dachfenster in der Amberger Altstadt verboten. Die Amberger Einheitsgaube war Norm, wenn es um die bessere Belichtung von Dachgeschossen ging. Wer allerdings genau hinschaut, entdeckt in der gesamten Altstadt bereits eine Anzahl von liegenden Dachfenstern. Die entweder als "Altlasten" bereits vor Jahrzehnten oder teilweise auch unbemerkt von der Bauverwaltung eingebaut worden sind.
Gebäude ist nicht gleich Gebäude
Aber warum der jetzige Dachfenster-Schwenk? Die offizielle Überlegung dahinter ist wohl, dass Gebäude nicht gleich Gebäude ist. Handelt es sich um ein altes, historisches Wohngebäude, bleibt auch weiterhin die Gaube das Mittel zum Zweck. Anders sieht es bei ehemaligen Wirtschaftsgebäuden aus, die immer wieder und verstärkt in Wohnraum umgestaltet werden sollen. Die, so heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage der Bauverwaltung, würden zwar vereinzelt über Gauben oder Giebel verfügen, die für die Belichtung der Räume verwendet werden könnten. Das reicht aber nicht aus, um aus einem düsteren Dachboden eine helle und freundliche Wohnung zu machen.
Zwei Beispiele dafür lagen dem Bauausschuss in seiner letzten Sitzung als "Anschauungsmaterial" vor. Zum einen das Anwesen Haberlochgäßchen 4, das im Zuge der Neugestaltung des Platzer-Anwesens in Wohnraum umgestaltet werden soll. Und dann die Ballhausgasse 1 am Neustift, eine zweigeschossige Scheune, die heute offensichtlich hauptsächlich als Garage dient und ebenfalls eine andere Nutzung bekommen soll. In beiden Fällen sieht man bei der Bauverwaltung den Einbau von Gauben eher skeptisch, weil dadurch der ursprüngliche Charakter der Gebäude verloren gehen könnte.
Keine Baumarktware erlauben
Also müssen hier liegende Dachfenster her, um eine Nutzung der Dachgeschosse möglich zu machen. Allerdings nicht die Billigheimer aus dem Baumarkt. "Es sollte schon auch ästhetischen Gesichtspunkten genügen", so Stadtheimatpflegerin Beate Wolters. Die im Ausschuss sehr deutlich machte, es gehe hier um eine Abweichung von der Satzung, nicht um eine allgemeingültige Änderung. Kritisch sieht das Josef Witt von der ÖDP, der durch die auch teilweise Änderung einen Kontrollverlust befürchtet. "Weil dann im Prinzip jeder Bauherr diese Dachfenster einbauen kann."
Witt hätte lieber Reihengauben oder sogenannte Lichtbänder als Alternativen zu den Einzelgauben. "Wir müssen aber auch aufpassen, dass uns die Investoren bei der Stange bleiben", brachte Uli Hübner (SPD) das Gegenargument. "Wir können da nicht in Schönheit sterben." Für modernes Wohnen, so Michaela Frauendorfer (CSU), braucht man Licht. Beispielsweise in Form von liegenden Dachfenstern. Wobei laut Florian Füger (CSU) die Ballhausgasse da nicht der Maßstab für die gesamte Altstadt sein kann. Schließlich sei das nicht die belebteste Stelle, mahnte er zum sparsamen Umgang mit den Ausnahmen von der Gestaltungssatzung.
Witt bleibt bei seinem Nein
Auch wenn sich der Bauausschuss letztlich einig war, es immer auf die Einzelfallbetrachtung ankommen zu lassen, Josef Witt konnten die Kollegen trotzdem nicht überzeugen. Er blieb bei seinem Nein zur Änderung der Baugestaltungssatzung.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.