Es ist ein Verfahren mit Hindernissen. Die Abzocke beim Job-Center reicht zurück bis ins Jahr 2011. Damals und dann bis 2014 kamen immer wieder Anträge eines Amberger Ehepaars mit vier Kindern auf Arbeitslosengeld. Die Behörde bewilligte sie und zahlte. Doch was die Sachbearbeiter nicht wussten, war: Der Familienvater, heute 37 Jahre alt, ging zusammen mit Verwandten auf Schrott-Suche, sammelte Altmetall und verkaufte es bei Händlern. Daraus resultierte ein durchaus ansehnliches Monatseinkommen.
Anonymes Schreiben
Die für solche Delikte zuständige Zollfahndung begann damals nach einem anonymen Schreiben zu ermitteln, holte sich bei Ankäufern Details und schrieb eine Anzeige.
Diese führte dazu, dass zunächst die Ehefrau des Schrottsammlers, weil mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebend, vor das Schöffengericht kam und dort eine Geldstrafe erhielt. Ihr Mann aber litt seinerzeit an den Folgen einer schweren Erkrankung und war nicht verhandlungsfähig.
Aufgeschoben aber war nicht aufgehoben. Jetzt, Jahre nach den Betrügereien, saß auch der 37-Jährige auf der Anklagebank. Nach einem sogenannten Rechtsgespräch, das sein Anwalt Frank Eckstein (München) zusammen mit Staatsanwältin Christine Apfelbacher und den Richtern führte, gab er die illegal erhaltenen Einnahmen zu.
Dabei offenbarte sich: Der Finanzschaden ist unterdessen beglichen. Das Problem war: Von sechs Vorahndungen, die der 37-Jährige mitbrachte, waren vier wegen Betrugsdelikten verhängt worden. Deswegen sah es nicht rosig aus für den Familienvater. Dennoch sprach sich die Anklagevertreterin für eine Chance aus. Ihr Antrag lautete: 14 Monate Haft mit Bewährung. "Zwölf Monate sind genug", sagte Verteidiger Eckstein.
Bewährung und 600 Euro
Das Schöffengericht verhängte ein Jahr zur Bewährung und setzte 600 Euro Geldauflage hinzu. "Sie haben nach diesen vor Jahren begangenen Betrügereien nichts mehr angestellt", ließ der Gerichtsvorsitzende Markus Sand wissen. Und außerdem verlaufe das Leben des Angeklagten nun in geordneten Bahnen.













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