Die amerikanischen Soldaten waren mit ihren Lastwagen entgegen der Einbahnrichtung unterwegs, die hier zurzeit wegen einer Baustelle auf der stadteinwärts gesehen rechten Fahrbahnhälfte besteht. Der Verkehr, der eigentlich an dieser Engstelle vorbeifließen hätte dürfen, musste stehenbleiben und den obendrein mit teils recht großen Abständen daherkommenden Konvoi durchlassen, was Minuten dauerte. Haben die GIs das gedurft, haben sie hier als Militär oder in Kolonnenfahrt Sonderrechte?, lautete die Frage, die sich viele Wartende stellten.
Keine Sonderrechte für GIs
Antwort: Nein, das, was die Soldaten gemacht haben, ist nicht erlaubt. Sie müssen sich im öffentlichen Verkehr an die Straßenverkehrsordnung und damit auch an Beschilderungen und Umfahrungen wie bei Baustellen halten. Zumal die Umleitung am Beginn der Bayreuther- über die nahe gelegene Sulzbacher Straße auch schon nachgebessert wurde und klar ist.
Die plakativste Ausnahme davon ist nur die rote Ampel, die weitere Fahrzeuge eines Konvois überfahren dürfen, um ihren Kolonnenverkehr nicht abreißen zu lassen - wenn es zum Beispiel nur der erste Teil ihrer Schlange bei Grün über die Kreuzung geschafft hat.
Außerdem nennt Achim Kuchenbecker, der Sprecher der Amberger Polizeiinspektion, neben dieser Auskunft einen weiteren Grund, der den Soldaten Sonderrechte einräumt: die "dringende Erforderlichkeit", die aber fast schon den Verteidigungsfall oder andere Noteinsätze meint, die wohl in diesem Fall im Zuge des derzeit laufenden Manövers der Truppen rund um die Übungsplätze kaum gegeben gewesen sein dürfte.
Nur Ordnungswidrigkeit
Das konkret herauszufinden, ist schwierig, weil erstens laut Kuchenbecker niemand gegen dieses Vorgehen Anzeige erstattet hat, so dass die Beamten ermitteln müssten. Und zweitens, selbst wenn sie die Sache nachprüfen würden, stände zunächst die Frage der Verhältnismäßigkeit im Fokus: Denn es habe sich beim Fahren gegen die Einbahnstraße um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt, bei der die Polizei von einer Verwarnung auch absehen könne, zumal die Amerikaner in ihrem Hoheitsgebiet bei solchen Delikten von einer Verfolgung ausgenommen sind.
Obendrein glaubt der Inspektionssprecher, dass die Soldaten hier wohl eher aus "Unwissenheit oder Unsicherheit" so gehandelt haben und nicht wirklich selbstherrlich unterwegs waren oder jemanden hätten verärgern wollen.



















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