Die Prozesswelle rollt seit Monaten. Woche für Woche sitzen Männer vor dem Amberger Schöffengericht, die sich nicht hinausreden können. Denn die Ermittlungen der deutschen Behörden, zumeist veranlasst durch Tipps von rund um die Uhr arbeitenden Serverspezialisten aus den USA, sind in der Regel wasserdicht. Dann helfen nur noch umfassende Geständnisse. Denn ansonsten, so redet man den Angeklagten meist ins Gewissen, sieht es düster aus mit Bewährung.
Neben seinem Anwalt Stephan Meier saß ein 71-Jähriger. Der im nördlichen Kreis Amberg-Sulzbach wohnende Mann hatte an einen Chatpartner eine Datei mit Missbrauchsabbildungen von Kindern verschickt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das reichte, um vor die Justiz zitiert zu werden. Dem Rat seines Verteidigers folgend, gab der 71-Jährige den Versand zu und entschuldigte sich vor seinen Richtern. "Es tut mir leid", sagte der Angeklagte und fügte hinzu: "Ich wollte niemals einem Kind Schaden zufügen."
Mindeststrafe von einem Jahr
Seit einigen Jahren gilt die gesetzliche Regelung: Wer sich derartige Fotos oder Videos beschafft, sie dann womöglich auch noch verbreitet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft rechnen. Im Ermessen des Gerichts steht es dann, ob der Täter Bewährung bekommt oder sofort hinter Gitter muss.
Im Fall des 71-Jährigen war die Entscheidung klar: Er bekam zwar 14 Monate Haft, braucht sie aber bei guter Führung nicht abzusitzen. Für Bewährung hatten sich sowohl Staatsanwalt Johannes Weiß als auch Anwalt Stephan Meier ausgesprochen. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er muss 1500 Euro an eine karitative Einrichtung bezahlen.
Computer beschlagnahmt
"Wir glauben Ihnen Ihre Betroffenheit", sagte Richterin Kathrin Rieger in der Urteilsbegründung. Einen Computer, von dem aus die Datei abgeschickt wurde, hatte die Polizei bei ihren Ermittlungen beschlagnahmt. Er wurde im Prozess nicht mehr herausgegeben und bleibt bei den Behörden.
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