In Amberg wurden die Ruhezeiten auf den städtischen Friedhöfen neu geordnet. Darüber stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses in ihrer Sitzung ab. Die aktualisierten Bestimmungen sehen vor, dass die Ruhefristen für Leichen und Leichenteile in Erdgräbern einschließlich Gruften nun für Erwachsene und Kinder über 10 Jahren 25 Jahre betragen. Totgeburten und Kinder bis einschließlich 10 Jahren haben eine Ruhefrist von 10 Jahren.
Für Aschenreste in Urnen wurden ebenfalls neue Ruhefristen festgelegt. Erwachsene und Kinder über 10 Jahren haben eine Ruhefrist von 15 Jahren, während Totgeburten und Kinder bis einschließlich 10 Jahren eine Ruhefrist von 6 Jahren haben.
Die Entscheidung zur Anpassung der Ruhezeiten basiert auf einem Sachstandsbericht, den Susanne Augustin, die Leiterin des Referats für Jugend, Senioren und Soziales, dem Gremium vortrug. Die Stadt Amberg betreibt derzeit fünf städtische Friedhöfe mit fast 13.000 Gräbern. Gemäß Art. 10 BestG ist die Stadt verpflichtet, angemessene Ruhezeiten festzulegen.
Die bisherige Satzung, die Ruhefristen von 20 Jahren vorsah, wurde aufgrund von Verwesungsproblematiken und Erfahrungen bei Graböffnungen als nicht mehr realistisch erachtet. Die erhöhten Ruhefristen von 25 Jahren für Erdbestattungen und 15 Jahren für Urnenbestattungen wurden nach Anhörung des Gesundheitsamts festgesetzt und sollen ab dem 1. Januar gelten. Augustin betonte, dass die einheitlichen Ruhefristen eine Verwaltungsvereinfachung und eine gerechtere Gebührenkalkulation ermöglichen. Die Friedhofsverwaltung empfiehlt die Umsetzung der neuen Ruhefristen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben entsprechen als auch den würdevollen Umgang mit Verstorbenen gewährleisten. Das Gremium stimmte geschlossen dafür. Das letzte Wort hat der Stadtrat.
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