Amberg
30.07.2020 - 14:27 Uhr

Ohrfeige für Radler: Das geht natürlich nicht, sagt die Polizei

Ein radelnder Teenager hat am Mittwoch in Amberg im Vorbeifahren ein Kind gestreift. Und bekam deshalb eine Ohrfeige. Diese Form von Selbstjustiz ist natürlich nicht erlaubt, sagt die Polizei.

Weil ein Radler ihr Kind gestreift hat, hat ihn die Mutter geohrfeigt. Jetzt ist sie es, die Ärger bekommt. Symbolbild: Patrick Seeger/dpa
Weil ein Radler ihr Kind gestreift hat, hat ihn die Mutter geohrfeigt. Jetzt ist sie es, die Ärger bekommt.

Ein Radler (14) wollte am Mittwoch auf Höhe des Kurfürstenbades in Schrittgeschwindigkeit an einer Gruppe Menschen vorbei. "Statt aber abzusteigen, versuchte er es fahrend und berührte dabei ein sechsjähriges Kind, das mit seiner Mutter an der Hand dort entlang ging", berichtet die Polizei.

Das Mädchen blieb zwar unverletzt, aber seine Mutter (24) ärgerte sich laut Polizeibericht "so sehr über die Unvernunft des Jugendlichen, dass sie ihm eine schallende Ohrfeige verpasste". Polizeisprecher Achim Kuchenbecker stellt klar: "Selbstjustiz nennt man das - und die ist bekanntlich nicht erlaubt." Deshalb wird nun gegen die Ambergerin wegen Körperverletzung ermittelt.

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