Im Gesundheitsforum am Dienstag, 30. Januar, um 18.30 Uhr im Amberger Rathaussaal geht es dieses Mal um ein wichtiges Dokument. Ist man selbst nicht mehr in der Lage seinen Willen zu äußern, so greift eine Patientenverfügung – vorausgesetzt es liegt eine vor. In der Pressemeldung des Klinikums heißt es hierzu: "Jeder kann hier im Vorfeld festlegen, in welchem Umfang medizinische Maßnahmen erfolgen sollen. Die Gründe für die Unfähigkeit zur Willensbildung können vielschichtig sein; sie reichen über akute Erkrankungen wie einem Schlaganfall oder Unfall bis zum langsam fortschreitendem Abbau im Rahmen einer Demenz." Liegt eine Patientenverfügung vor, ist diese für die behandelnden Ärzte gesetzlich bindend. Dazu muss sie allerdings konkret genug und eindeutig formuliert sein. Wichtige Themen sind künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung und Organspende. Die Schwierigkeit besteht für medizinische Laien häufig darin, sich mögliche Gesundheitsszenarien und Behandlungen vorstellen zu können. Außerdem ist es kaum möglich ist, alle Situationen vorab schriftlich zu regeln. Daher müssen Ärzte und – im Idealfall – bevollmächtigte Angehörige gemeinsam die Festlegungen auf die konkrete Lage herunterbrechen, heißt es.
Welche Konsequenzen die Festlegungen in einer Patientenverfügung für den Einzelnen haben, damit beschäftigt sich Dr. med. Jens Trögner, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin III, in seinem Vortrag „Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht“. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Vortrag ist kostenlos.













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