Wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten, mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen zu fahren. Tut man es trotzdem, verliert man seine Vorfahrtsberechtigung. Und es kann zu folgenschweren Zusammenstößen führen, wie in diesem Fall, der sich am Freitag in Amberg ereignet hat. Wie die Amberger Polizeiinspektion mitteilt, fuhr ein 81-Jähriger am Freitag gegen 18 Uhr mit seinem Fahrrad verbotswidrig über den Fußgängerüberweg am Haager Weg. Ein in seinem Auto in Richtung Gailoh fahrender 66-Jähriger konnte laut Polizeibericht nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste den Radler. Dieser kam dabei zu Fall und zog sich neben einer Kopfplatzwunde eine Gehirnerschütterung zu. Er musste ins Klinikum St. Marien gebracht werden. Zusätzlich entstand ein Sachschaden in Höhe von 2100 Euro an Auto und Rad. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass nur besonders gekennzeichnete Fußgängerüberwege mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Normale „Zebrastreifen“ dürfen nur zu Fuß überquert werden. Bei Unsicherheiten, steht die Polizei jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
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