Gewalt und kein Ende. Zweimal schon hatte man den Arbeiter wegen Vollrauschs verurteilt, über Monate hinweg saß er danach im Gefängnis. Seine Trunksucht will der 54-Jährige seit geraumer Zeit selbst in den Griff bekommen. Doch das wird ohne geschlossene Therapie wohl nicht gelingen. Die aber lehnt er kategorisch ab.
Vor Amtsrichterin Sonja Tofolini ging es nun über mehrere Stunden hinweg um zwei Vorfälle, die nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Stefan Täschner "aus der untersten Schublade" stammten. Im Juli vergangenen Jahres kam der Amberger total besoffen auf der Herrnstraße des Weges. Er schob sei Rad mitten auf der Fahrbahn und wollte nicht weichen, als ihn ein Autofahrer dazu aufforderte.
Hieb gegen den Hals
Anschließend wurde es heftig: Der Mann rastete sofort aus, gab wüste Beleidigungen von sich, versetzte dem Autofahrer einen Hieb an den Hals. Dann radelte er in Schlangenlinien davon und rammte am Hallplatz ein Verkehrszeichen. Als kurz darauf Polizisten eintrafen, gingen die Turbulenzen weiter: Widerstandshandlungen vor Ort und auf der Fahrt zum Krankenhaus, Tobsuchtsanfälle vor der Blutentnahme und ein heftiger Biss in den Oberschenkel eines Uniformierten.
Heuer im Februar gab es erneut Ärger. Der Arbeiter, abermals mit 2,5 Promille beladen, randalierte abends am Schrannenplatz. Er drosch auf die Motorhaube eines Autos ein und ging sofort gegen Polizeibeamte vor, als diese kamen. "Wir hatten danach längere Zeit mit ihm zu tun", beschrieb nun einer der Ordnungshüter die Situation. Abgekürzt: Widerstand auf der Wache, nicht zu bändigen und dann auch noch bespuckte Polizisten. "Ich kann mich an nichts erinnern", machte der unterdessen längst amtsbekannte Störenfried geltend und fügte hinzu: "Es ist normal nicht mein Art, dass ich beleidige und zuschlage." Das glaubte ihm der Oberstaatsanwalt nicht. Der Anklagevertreter hielt es für dringend geboten, die Gewaltattacken des Mannes für längere Zeit zu unterbinden.
"Sie kommen hierher und wollen eine Bewährungschance", wetterte Täschner und gab seine Antwort auf diese vom Beschuldigten vorgetragene Bitte: "Sie kriegen keine Chance mehr." Der Oberstaatsanwalt fuhr einen offensiven Kurs und verlangte für die beiden zur Debatte stehenden Jähzornattacken insgesamt zwei Jahre und fünf Monate Haft. "Nur so", hob Stefan Täschner hervor, "kann man Sie beeindrucken." Rechtsanwalt Rudolf Pleischl (Amberg) hielt seinem Mandanten zugute, dass er wohl im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Das sei als vorsätzlicher Vollrausch zu ahnden, bewertete der Verteidiger die Angriffe auf Polizisten und Zivilpersonen. Sein Antrag: Zehn Monate mit Bewährung. Die Richterin verhängte 15 Monate zum Absitzen. Damit dürfte eine Neuauflage des Prozesses beim Landgericht programmiert sein. Denn sowohl der Angeklagte als auch der Oberstaatsanwalt werden nach Lage der Dinge Berufung einlegen.
Betrunken am Steuer
Den malträtierten und als Zeugen aussagenden Polizisten sagte Täschner: "Lassen Sie sich durch so einen Ihren Beruf nicht vermiesen." Die Beamten hatten den 54-Jährigen zwischen den beiden jetzt verhandelten Vorfällen betrunken am Steuer angetroffen. Diese Angelegenheit wurde danach per Strafbefehl geahndet.













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