Amberg
13.07.2023 - 10:14 Uhr
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Rentner beleidigt Supermarkt-Mitarbeiter wegen Hautfarbe und landet vor Gericht

Der Senior fuhrwerkte und wetterte eine knappe Stunde lang. Dabei startete er intensive Versuche, der Richterin klarzumachen, dass die eigentlichen Schuldigen beim Personal eines Supermarkts zu suchen seien.

Ein 82-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht in Amberg verantworten, weil er einen Mann mit schwarzer Hautfarbe beleidigt haben soll. Bild: Oliver Berg/dpa
Ein 82-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht in Amberg verantworten, weil er einen Mann mit schwarzer Hautfarbe beleidigt haben soll.

Der 82-Jährige kaufte ein, zahlte an der Kasse und stellte bei Durchsicht des ihm ausgehändigten Rechnungszettels fest: "Da stimmte etwas nicht. Ich bin beschissen worden." Also monierte der Mann seine Bedenken bei der Kassiererin und bewirkte so, dass (offenbar erst nach längerer Zeit) ein kaufmännischer Bediensteter des Markts erschien. Dabei handelte es sich um einen Mann mit schwarzer Hautfarbe.

Der Angestellte, so ergab sich nun im Prozess vor der Amberger Amtsrichterin Stefanie Wunderlich, nahm die Quittung an sich, ging ins Büro und rief nach seiner Darstellung eine Vorgesetzte an, die über weitere Verfahrensweisen Auskunft geben sollte. Das allerdings missfiel dem wartenden Kunden. Er wurde zunehmend ungeduldiger.

"Ungerecht behandelt"

Vor der Richterin beschrieb der Senior ("Ich bin empfindlich, wenn ich ungerecht behandelt werde"), wie er ohne eigenes Verschulden "wartete und wartete". Dann entfuhr ihm im Laden dieser Satz: "Wo bleibt er denn, der schwarze Bimbo?" Für alle, die das hörten, war das eine klare Beleidigung. Nur der jetzt auf der Anklagebank sitzende Rentner mochte das absolut nicht einsehen. Der Fokus des Vorwurfs, so hörte die Richterin, müsse sich gegen den Supermarkt und nicht gegen ihn richten. "Ich bin zu Unrecht beschuldigt", hörte die Vorsitzende und wurde ferner belehrt, dass es "eine Schande für die Firma" sei, wenn so mit Kunden umgesprungen werde.

Verteidiger Wolfgang Hottner brachte Vergleiche ins Spiel. Er lenkte den Blick auf Fußballnationalspieler Leroy Sané, der ebenfalls mit dem Ausdruck "Schwarzer Bimbo" belegt worden sei. Danach habe ein zuständiges Gericht das Verfahren eingestellt. Und überhaupt: "Mein Mandant ist aus einer Generation, in der solche Ausdrücke nicht zu gerichtlichen Folgen führten." Staatsanwalt Sebastian Eckl konterte lakonisch: "Heute schon." Danach unterstrich Eckl mit Nachdruck, dass er einer vom Verteidiger gewünschten Verfahrenseinstellung "auf keinen Fall zustimmen" werde.

Nicht zum ersten Mal

Zum Schluss nahm der 82-Jährige seinen Einspruch gegen den ihm zugesandten Strafbefehl zurück und zahlt nun 1400 Euro an die Staatskasse. Die gleiche Äußerung hatte er, wie sich im Verlauf der Verhandlung ergab, offenbar schon einmal in dem SB-Markt von sich gegeben.

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