Der mehrfach vorbestrafte Mann war heuer im Januar vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Schon in dieser ersten Verhandlung hatte sich offenbart: Der 41-Jährige war in einem Job im Sozialwesen tätig und er ging in seiner Freizeit dem Hobby des Fußballschiedsrichters nach. Den Broterwerb verlor er zwischenzeitlich, auch als Referee läuft er nicht mehr aufs Feld. "Diese Rolle als Unparteiischer, vornehmlich bei Jugendbegegnungen, hat uns besonders sauer aufgestoßen", rügte nun Richter Peter Hollweck, Vorsitzender der 3. Strafkammer beim Landgericht, bei einer Berufungsverhandlung..
Durchsuchung der Polizei
Die Polizei hatte aus anderen Gründen eine Durchsuchung bei dem Amberger gestartet. Sie stellte im Verlauf ihrer Aktion ein Smartphone sicher, auf dem sich in einem Ordner 40 Fotos von kinderpornografischen Darstellungen befanden. Hollweck verlas die Beschreibungen der Bilder und formte dabei den Eindruck von unglaublichen Szenen. Ekelhaft, übel, schlicht und ergreifend abgrundtief schlimm.
Die Bilder will der 41-Jährige aus dem Chat mit einer Gruppe gekannt haben. Doch über seinen Verteidiger Mike Thümmler ließ er vortragen, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass sie auf dem Smartphone in einem Ordner gespeichert wurden. "Das wusste er schon", urteilte heuer im Januar eine Amtsrichterin und schickte den mehrfach vorbestraften Angeklagten für neun Monate ins Gefängnis.
In der Berufungsinstanz gab es nun Debatten. Vorwiegend um die Frage: Weiß jemand, der im Chat solche Fotografien betrachtet, dass sie letztlich in einem Order auf seinem Smartphone gespeichert werden? Unverhohlen räumte der Kammervorsitzende Peter Hollweck ein: "Uns fehlt dazu der nötige Sachverstand".
Prozess wird fortgesetzt
Die Strafkammer wäre bereit gewesen, statt der Gefängnissstrafe eine Ahndung von 120 bis 150 Tagessätzen Geldbuße zu verhängen. Das hätte zwar der Angeklagte akzeptiert. Doch Staatsanwältin Barbara Tutsch war dazu nicht bereit. So kommt es nun zu einem Fortsetzungstermin. Dann müssen Spezialisten der Polizei erscheinen. Sie sollen die Frage beantworten, ob es möglich sein konnte, dass der 41-Jährige keine Ahnung von dem auf seinem Smartphone angelegten Ordner mit den kinderpornografischen Bildern hatte.
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