Die Erste Strafkammer des Amberger Landgerichts setzte zur umfangreichen Beweisaufnahme an. Sie hatte es mit einem Mann zu tun, der in einer betreuten Wohngruppe lebte und zunehmend aggressiver wurde. Was sich im September 2019 im nördlichen Landkreis Schwandorf abspielt hatte, waren - wie es später in der Urteilsbegründung hieß - "zwei Mordversuche, die unter dem Merkmal der Heimtücke geschahen".
Der 52-Jährige, vor neun Jahren schon einmal als Brandstifter aufgefallen und abgeurteilt, hatte eine, wie er sagte, ihn "nervende Mitbewohnerin" ins Visier genommen. "Er wollte, dass sie umkommt", sagte nun die Kammervorsitzende Roswitha Stöber und beschrieb, was dann geschah. Der Mann hatte erfahren, dass die ihm verhasste Frau zu einem Arztbesuch nach Weiden gebracht werden würde. Daraufhin ließ er die Luft aus dem Vorderreifen eines Autos ab, das zum Transport benutzt werden sollte.
Als zur Fahrt gestartet wurde, war die Heimbewohnerin nicht mit dabei. Stattdessen stiegen drei männliche Wohngruppenmitglieder zu einer jungen Pflegerin, die am Lenkrad saß, in den Pkw. Doch das, hieß es nun, "konnte der Täter nicht wissen" Gleichwohl habe er mit seiner Vorgehensweise der ihm missliebigen Frau nach dem Leben getrachtet. Die Schlingertour war nach 30 Metern beendet. Dann hatte die 27-Jährige den Wagen zum Stillstand gebracht. Deren Tod, so hieß es nun, habe der 52-Jährige billigend in Kauf genommen. Folglich sei auch das ein Mordversuch gewesen. Hinzu komme der Tatbestand des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Dem Täter schrieb Richterin Stöber eine Intelligenzminderung nahe des Schwachsinns zu. Sie sprach ferner von einer Verhaltensstörung, die von einer medizinischen Sachverständigen bescheinigt worden war. In ihrem Urteil von zweieinhab Jahren Haft hielt sich die Strafkammer an den vom Leitenden Oberstaatsanwalt Joachim Diesch gestellten Strafantrag. Diesch hatte ferner den weiteren Verbleib des Mannes in einer Psychiatrie verlangt. Auch diese Unterbringung wurde von den Richtern verhängt.
In ihren Ausführungen machte die Kammervorsitzende dem 52-Jährigen Hoffnung. "Ziel wird es sein, dass Sie irgendwann wieder in eine betreute Wohneinrichtung gegeben werden können", hörte der 52-Jährige. Doch vorerst sei eine Behandlung in der Forensik notwendig. Dort gefällt es dem im Prozess geständigen Mann nach eigenen Angaben. 18 Monate Haft und eine vorläufige Unterbringung seines Mandanten hatte Anwalt Michael Haizmann gefordert. Er stellte den Vorwurf von zwei Mordversuchen in Abrede und unterstrich, das Ablassen der Luft aus dem Reifen sei als versuchte gefährliche Körperverletzung zu werten.















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