Es geht um zwei mutmaßliche Raubverbrechen. Eines fand nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Asylbewerberheim von Dachelhofen bei Schwandorf statt, das andere ereignete sich auf der Königsstraße in Regensburg. Drei Männer, die in Deutschland eine dauerhafte Bleibe suchen, sollen sie begangen haben. Das Trio sitzt jetzt vor der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Amberg.
Auch nach dem zweiten Prozesstag ist ein Vorfall vom 28. Dezember 2019 in Dachelhofen nebulös. Nach wie vor bestreiten die Angeklagten im Alter von 28, 24 und 21 Jahren, während einer abendlichen Party einen aus Regensburg gekommenen Landsmann mit einer Glasflasche niedergeschlagen und ausgeraubt zu haben. Die Beute bestand angeblich aus der Jacke des Opfers, in der sich ein Handy und mehrere Geldscheine befanden.
Die Version des angeblich Überfallenen war an sich unmissverständlich. Sie lautete abgekürzt: Aus Regensburg angereist, unmittelbar nach dem Eintreffen an einer Zimmertür angegriffen, mit einer Flasche am Kopf und an einer Hand verletzt. Später habe seine Jacke mit Handy und Geld gefehlt.
Unterdessen sind mehrere Zeugen vernommen worden. Daraus ergab sich für die Jugendkammer ein etwas anderes Bild. Auch dazu die Kurzfassung: Es gab wohl eine Auseinandersetzung. Aber wer nun wen schlug und weshalb man sich in die Haare geriet, ist schleierhaft. Womöglich erhalten die Richter genauere Rückschlüsse, wenn am 22. September bei der Prozessfortsetzung ein Sachverständiger zu Wort kommt. Angeblich befanden sich an der zum Zuschlagen benutzten Glasflasche DNA-Spuren von zumindest zwei der jetzt Beschuldigten. Außerdem werden dann zwei Rechtsmediziner aussagen.
Auch zu einem Verbrechen, das sich heuer am 17. Januar kurz nach 21.30 Uhr auf der Königsstraße in Regensburg zutrug, weisen die drei in Deutschland mehrfach unter Alias-Namen aufgetretenen Angeklagten jede Schuld von sich. In der Bezirkshauptstadt wurde ein 26-jähriger Asylsuchender massiv angegriffen, zu Boden gebracht und verletzt. Das Opfer bekam einen Kopfstoß, wurde mit Tritten malträtiert. Der Mann trug unter anderem einen Nasenbeinbruch davon.
Die Beute bestand aus einer Armbanduhr, einer Sonnenbrille und einem Portemonnaie, in dem sich angeblich rund 1000 Euro befanden. Zweieinhalb Stunden lang vernahmen die Richter das Opfer dieser Gewaltattacke. Danach deutete einiges darauf hin, dass die Angeklagten das Verbrechen begingen.
Die Verhandlung bleibt spannend. Dazu hat die Justiz bereits im Vorfeld großen Ermittlungsaufwand betrieben und sie tut es auch jetzt im Prozessverlauf. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von einem bandenmäßigen Vorgehen der Beschuldigten aus. Am zweiten Verfahrenstag wurden sie vom Strafkammervorsitzenden Harald Riedl darauf hingewiesen, dass für den Übergriff in Regensburg der Tatbestand des schweren Raubs bei der Aburteilung infrage kommen könne. Für den Vorfall in Dachelhofen galt diese rechtliche Einordnung der Ermittlungsbehörde ohnehin schon.
Das Urteil soll am Donnerstag, 24. September, verkündet werden. Doch möglicherweise kommt es nicht dazu. Unterdessen hat der Amberger Strafverteidiger Jörg Jendricke für seinen 28-jährigen Mandanten, der Wohnsitz in Bad Kötzting hat, die Einholung eines Gutachtens im Hinblick auf dessen angebliche Drogensucht beantragt. Ein Beschluss der Jugendkammer dazu steht noch aus.





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