Die Sache ist verwirrend. Drei auf der Anklagebank sitzende Asylbewerber sagen, sie hätten nie und nimmer einen Landsmann niedergeschlagen und ausgeraubt. Das mutmaßliche Opfer beteuert, nach Schwandorf bestellt und dort mit einer Bierflasche malträtiert worden zu sein.
Die Große Jugendstrafkammer beim Landgericht Amberg tut sich hart. Sie soll einen angeblich schweren Raub samt damit einhergehender gefährlicher Körperverletzung aufklären und aburteilen. Doch was sich am 28. Dezember 2019 in einem Asylbewerberheim zutrug, kann womöglich nicht detailliert aufgehellt werden.
Auf der Anklagebank sitzen drei Männer. Sie sind 28, 24 und 21 Jahre alt, haben Dolmetscher und Anwälte an ihrer Seite. Kurz vor dem Jahreswechsel sollen zwei von ihnen aus Regensburg und Bad Kötzting ins Asylbewerberheim Schwandorf-Dachelhofen gekommen sein, um zusammen mit einem dort wohnenden Landsmann eine Party zu feiern. Auch andere aus dem Haus sollen sich hinzugesellt haben. Fest steht bisher nur: Irgendwann kurz vor 20 Uhr traf ein weiterer Landsmann (29) ein. Auch er hatte sich von Regensburg aus auf den Weg gemacht.
Die Frage lautet nun: Wurde dieser 29-Jährige bei seinem Eintreffen nahezu ansatzlos mit einer Flasche angegriffen und um seine Jacke beraubt, in der sich Handy und einige Geldscheine befanden? Die Angeklagten verneinen dies.
Einer will gar nicht da gewesen sein, ein anderer stand nach Darlegungen seines Verteidigers gerade unter der Dusche und der Dritte macht geltend, dass der 29-Jährige als Angreifer und Störenfried in Aktion trat. Und das, obwohl man sich gut kannte. Die Richter nahmen die Darstellungen der Beschuldigten zur Kenntnis und hörten das mutmaßliche Opfer als Zeugen. Zwei Stunden lang dauerte die Vernehmung. Sie war schwierig, weil der Mann gezielten Fragen auswich und sich fast schon gebetsmühlenartig auf seine knapp formulierte Version konzentrierte. Sie lautete kurz gefasst: Er sei über Handy nach Schwandorf bestellt worden und habe dort eine ihm zustehende Geldsumme abholen wollen.
Die Jugendkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Harald Riedl erfuhr weiter: "Schon an der Tür haben mich alle drei mit einer Flasche angegriffen." Der Glasbehälter sei über seinen Kopf gezogen worden, später hätten ihm Jacke, Handy und mitgebrachtes Geld gefehlt.
"Alle drei können doch nicht mit der Flasche zugeschlagen haben", warf Richter Riedl zweifelnd in die Debatte. Doch wer nun welchen Tatbeitrag leistete, vermochte der Zeuge nicht zu sagen. Auch zur Höhe der mutmaßlich erbeuteten Geldsumme gab es keine konkreten Angaben. Womöglich sollen es 100 Euro gewesen sein.
Fakt aber war: Als Polizisten kamen, hatte der Mann blutende Wunden und bedurfte der Behandlung im Krankenhaus. In einer polizeilichen Mitteilung hatte es später geheißen, das Opfer sei mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Doch von einem Messer ist jetzt im Prozess keine Rede.
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Die Verhandlung wurde vorläufig auf vier Tage angesetzt. Sie soll erst am 23. September enden. Zur Sprache wird im weiteren Verlauf auch eine zweite Straftat kommen, die sich heuer am 17. Januar in Regensburg ereignete. Dort soll das auf der Anklagebank sitzende Trio einen Asylbewerber auf offener Straße überfallen, niedergeschlagen und um 900 Euro beraubt haben. Zwei wollen nicht dabei gewesen sein. Der dritte Beschuldigte ließ über seinen Anwalt knapp ausrichten: "Er war zwar am Tatort, hatte aber mit der Sache nichts zu tun." Genau aus diesem Grund habe sich der Mann auch nicht weiter um das verletzt am Boden liegende Opfer gekümmert. Nach diesem Zwischenfall kamen die drei Männer in U-Haft. In Schwandorf hatte man sie drei Wochen zuvor auf freien Fuß gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagten im Vorfeld der mutmaßlichen Übergriffe dazu verabredeten, Straftaten zu begehen, um Beute zu machen. Ob das zu halten ist, wird sich zeigen müssen. Vorerst hat die Jugendkammer eine Vielzahl von Zeugen zu vernehmen.











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