Nein heißt Nein – das sollen Kinder bereits im Kindergarten und in der Grundschule lernen. Denn auch Vier-, Fünf- oder Sechsjährige bleiben nicht von sexualisierter Gewalt verschont. Und wenn ihnen was passiert, müssen sie sichergehen können, dass sie sich ihren Erzieherinnen und Erziehern anvertrauen können. Deshalb sei es wichtig, dass die Fachkräfte für das Thema sensibilisiert werden, erklären Alina Benedikt und Marianna Neugirg vom Sozialdienst katholischer Frauen. Sie sind Mitglieder im Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach. "Nicht nur die Kinder brauchen Sicherheit, sondern auch die Erzieher, wie sie handeln können, wenn ein Kind auf sie zukommt. Wir müssen den Erziehern das Ohnmachtsgefühl nehmen." Dabei spielen nicht nur Vergewaltigung und Misshandlung eine Rolle – sexuelle Anspielungen, obszöne Gesten, unangenehme Blicke, Nachrichten mit sexuellem Inhalt, ungewollte Berührungen: all das fällt unter den Begriff sexualisierte Gewalt. "Wenn etwas gegen den Willen von Kindern geschieht, ist es nicht richtig."
Hilfe sollen die Erzieher und Erzieherinnen durch sogenannte Gewaltschutzkonzepte bekommen. Seit 2022 benötigen alle Kindertageseinrichtungen eines. Fragen, wie "Wie nehme ich die Gefühle des Kindes wahr?", "Wie spreche ich über seine Gefühle?", "Wie beruhige ich das Kind?" oder "Wie kann ich das Kind ermutigen, von einem Vorfall zu erzählen?" werden darin behandelt. "Bei Vorfällen hilft es den Fachkräften, sich an so einem Schutzkonzept zu orientieren", sagt Neugirg. "Denn sehr junge Kinder können sich meistens nicht exakt ausdrücken, was passiert ist oder wissen nicht, warum das, was passiert ist, falsch war." Sandra Kappert-Großer ergänzt: "Wir haben zwar ein Pädagogik-Studium in der Tasche, aber Hilfestellungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt haben wir nicht bekommen." Sie ist Lehrerin an der Max-Prechtl-Schule in Hahnbach. "Wir Lehrer und Erzieher müssen wissen, wie man Kindern richtig zuhört. Denn Kinder sind froh, wenn man sie ernst nimmt."
Ein Schritt nach dem anderen
Doch was sollen Erzieherinnen und Erzieher tun, nachdem sie mit dem Kind gesprochen haben? An wen können sie sich wenden? "Bei Verdacht auf Gewalt können sie immer bei uns anrufen", sagt Neugirg. "Wir wimmeln niemanden ab." Erreichbar ist die Fachstelle unter der Telefonnummer 09621/48 7218. "Unsere Hilfe ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch auch anonym." Der erste Schritt sei aber, das Team sowie die Führungskraft der Einrichtung mit einzubeziehen. "Wenn man sich mit jemanden bespricht, fühlt man sich sicherer, Hilfeangebote anzunehmen. Und man muss nicht sofort das Jugendamt einschalten. Ein Schritt nach dem anderen", ergänzt die Sozialpädagogin. Wer sich aber direkt beim Jugendamt melden möchte, für den stehen die sogenannten "ISEF" als Ansprechpartner zur Verfügung – die "insofern erfahrenen Fachkräfte". In Amberg und Amberg-Sulzbach seien das Claudia Poh und Sabine Schröther. "Sie sind speziell für Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, geschult." Darüber hinaus steht noch das allgemeine Hilfetelefon (0800 22 55 530) für Betroffene offen.
Fachtag im April
Um Erzieher und Erzieherinnen das Thema sexualisierte Gewalt näherzubringen, veranstaltet der Arbeitskreis im April einen Fachtag im Landratsamt Amberg-Sulzbach. Die Referentinnen informieren zu Präventionsmöglichkeiten häuslicher und sexualisierter Gewalt in Kindertageseinrichtungen und erklären, wie Fachkräfte in Verdachtsfällen handeln können. Die Zielgruppe neben Erziehern und Erzieherinnen sind Kinderpfleger sowie Grundschullehrkräfte, die mit Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren arbeiten. Der Tag findet am 17. April von 9 bis 17 Uhr im Landratsamt Amberg-Sulzbach statt. Ab sofort (und bis spätestens 2. Februar) können sich Interessenten anmelden – per Mail an fachstelle.sg[at]skf-amberg[dot]de oder per Brief an Haager Weg 15, 92224 Amberg.
Tag der Kinderrechte am 20. November
- Der Internationale Tag der Kinderrechte findet jedes Jahr am 20. November statt.
- 1989 wurde an diesem Tag die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Darin sind die Rechte von Kindern zusammengefasst.
- Die Farbe Blau ist das Zeichen für die universell gültigen Kinderrechte.
- Rathäuser, Denkmäler oder Firmenzentralen – am 20.11. erstrahlen auf Initiative von Unicef ikonische Bauwerke auf der ganzen Welt in blauem Licht.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.