Amberg
08.03.2019 - 17:45 Uhr

Sophias Andenken missbraucht? Ermittlungen gegen Björn Höcke eingestellt

Die Familie der ermordeten Ambergerin Sophia Lösche beklagt den Missbrauch ihres Andenkens und hat Anzeige gegen die AfD, Björn Höcke und Lutz Bachmann erstattet. Die Ermittlungen gegen Höcke sind eingestellt.

Ein Trauerbild für Sophia Lösche Bild: Wolfgang Steinbacher
Ein Trauerbild für Sophia Lösche

Chemnitz/Erfurt. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat die Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke nach einer rechten Demo im Zusammenhang mit dem Tod eines Deutschen in Chemnitz eingestellt. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Bei dem als Trauermarsch deklarierten Aufzug Anfang September hatten die Demonstranten unter anderem das Bild der Amberger Studentin Sophia Lösche mitgeführt. Sie war vergangenen Sommer als Tramperin von einem marokkanischen Lastwagenfahrer getötet worden. Die Eltern machten geltend, sie seien nicht gefragt worden, ob das Bild verwendet werden durfte.

Amberg30.09.2018
Björn Höcke (Erste Reihe, Dritter von rechts) beim sogenannten "Trauermarsch" am 1. September. Bild: Ralf Hirschberger/dpa
Björn Höcke (Erste Reihe, Dritter von rechts) beim sogenannten "Trauermarsch" am 1. September.

Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht

Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, es gehe aus den Unterlagen des Ordnungsamtes der Stadt hervor, dass Höcke weder Anmelder noch Versammlungsleiter gewesen sei. Ermittelt worden war wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz. Die Eltern von Sophia Lösche hatten argumentiert, Höcke habe als Veranstalter und Verantwortlicher der Demo das Foto bewusst verwendet, um Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen.

Die 28 Jahre alte Sophia Lösche hatte im Juni 2018 von ihrem Studienort Leipzig aus Richtung Nürnberg trampen wollen. Dabei nahm der Lastwagenfahrer sie in Sachsen mit und ermordete sie wenig später. Er ist inzwischen wegen Mordes angeklagt.

Mehr zum Fall Sophia Lösche finden Sie hier

"Keine Verschmähung"

Laut der Chemnitzer Staatsanwaltschaft sei das Foto der Frau nur klein zu sehen gewesen. Zudem sei es zuvor in den Medien verwendet worden. Zwar habe das Ziel der Demonstration - Stimmungsmache gegen Ausländer - nicht den Idealen der Frau entsprochen. Das sei jedoch zulässig, "solange keine Verschmähung der abgebildeten Person eintritt oder unwahre Aussagen vermittelt werden". Es sei nur gesagt worden, dass die Frau durch die Straftat eines Ausländers ums Leben gekommen sei, "was den Tatsachen entspricht".

 
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