Man muss es vorweg nehmen: Der Berufungsprozess beim Landgericht geriet zur schmerzhaften Bauchlandung für einen 53-jährigen Amberger. In erster Instanz bei einer Amtsrichterin noch einigermaßen glimpflich davongekommen, zahlt er jetzt nach eingelegter Berufung die doppelte Höhe einer Geldstrafe. Das dicke Ende für den arbeitslosen Mann kam nach knapp vierstündigem Prozess und gipfelte in der Feststellung des Vorsitzenden Richters Peter Hollweck: "Was Ihr Telefongespräch mit dem Finanzamt anbelangt, haben Sie uns hier glatt angelogen."
Es gab zwei Versionen des am 29. März 2022 Telefonats zwischen dem 53-Jährigen und einer Mitarbeiterin des Amberger Finanzamts. Unstrittig war: Der Anrufer hatte sich über einen Steuerbescheid geärgert, bei dem man sein Einkommen schätzte. Diese Verfahrensweise des Fiskus kam allerdings nicht von ungefähr. Denn eine Steuererklärung hatte der damals noch mit einem Kleinunternehmen tätige Amberger nicht abgegeben.
Mann droht, Finanzamt in die Luft zu sprengen
Der Anrufer hatte schon in erster Instanz beteuert, er habe zu keiner Zeit "irgendwelche Drohungen ausgestoßen". Allenfalls sei ihm während des Telefongesprächs der Satz entglitten: "Das Finanzamt gehört zugeschissen." Mehr aber auch schon nicht. Und überhaupt: Die Dame am anderen Ende der Leitung habe seinen Betrieb als "Pamperl-Firma" bezeichnet. Da sei ihm der Kamm geschwollen und der Kragen geplatzt. "Ich gehe gleich in die Luft", will der 53-Jährige zutiefst erbost von sich gegeben haben.
Viel Lärm um nichts also? Tobte da ein Sturm im Wasserglas bei einer bayerischen Steuerbehörde? Als die Staatsbedienstete eintrat und von de, Telefonat erzählte, war von ganz anderen Formulierungen die Rede, zu denen sich der Anrufer aufgeschwungen hatte. Die massiv vorgetragene Klage über einen wegen fehlender Unterlagen in seiner Abgabenhöhe geschätzten Steuerbescheids gipfelte, wie man vernehmen durfte, in der Drohung: "Wenn ihr mich so unter Druck setzt, sprenge ich das Finanzamt in die Luft!" Dieser Ankündigung folgte noch die Information, er werde "die GSG 9" zur Unterstützung mitbringen. Bei diesem Begriff handelte es sich um eine legendäre Spezialeinheit des ehemaligen Bundesgrenzschutzes in Deutschland, deren Mitglieder deutsche Geiseln aus einem Flugzeug im afrikanischen Mogadischu befreiten.
Amtspersonen traten in der Verhandlung als Zeugen auf. Da war einer, der damals die Polizei verständigte. Man hörte von ihm, dass es "bei Drohungen Null Toleranz gibt". Andere schrieben sogenannte Aktenvermerke und waren besorgt um das Wohl der die Drohungen ernst nehmenden Kollegin und um das ganze Haus. In seinem Plädoyer fragte später Verteidiger Jörg Jendricke: "Glaubt jemand wirklich, dass mein Mandant eine Befehlsgewalt über die GSG 9 gehabt hätte?"
Dritte Strafkammer verdoppelt Strafe
Jendricke verlangte "angesichts vielerlei Ungereimtheiten und Widersprüchen" einen Freispruch für seinen Mandanten. Das missfiel Staatsanwältin Jasmin Hertel. Juristisch stufte sie die Begebenheit als versuchte Nötigung ein und verlangte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Dritte Strafkammer zog sich zur Beratung zurück und verdoppelte diesen Betrag in ihrem auf Bedrohung lautenden Schuldspruch. Genauer: 110 Tagessätze zu je 30 Euro (3300 Euro). Richter Hollweck erklärte auch, warum. Der Angeklagte, hieß es, verschleiere Teile seines Einkommens und habe sehr wohl die von ihm bestrittenen Drohungen ausgestoßen.
Interessant war, was als Schlussakkord folgte. Den Unterlagen entnahm der Richter, dass der Angeklagte schon einmal eine Rechtspflegerin der Justiz in ähnlicher Weise bedroht hatte. Deswegen bekam er den Rat: "Nehmen Sie sich zurück. Beim nächsten Mal setzt es eine Haftstrafe."



















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