Amberg
20.12.2022 - 16:03 Uhr

Stadt Amberg und Bürger sollen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen profitieren

Investoren, die auf dem Gebiet der Stadt Amberg eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten möchten, bekommen jetzt einheitliche Kriterien der Genehmigungsbehörde an die Hand. Der Stadtrat schlägt dabei ein paar Pflöcke ein.

Die Photovoltaik-Anlage am Postweiher in Amberg. Luftbild: Bernd Georgi
Die Photovoltaik-Anlage am Postweiher in Amberg.

"Der Stadtrat begrüßt die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Amberg als unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende", heißt es in dem Grundsatzbeschluss, den der Stadtrat jetzt einstimmig abgesegnet hat. Das Papier war bereits im Bauausschuss vorberaten und auf Antrag der ÖDP noch ein bisschen umgeschrieben worden, damit es investorenfreundlicher wird und auch die Bürgerbeteiligung nicht zu kurz kommt.

Neben den Standard-Beurteilungskriterien wie Erhalt des Landschaftsbildes, Arten- und Biotopschutz und Denkmalschutz sind dem Stadtrat auch die Bereiche Laufzeit und Finanzierung wichtig. So verlangt die Stadt eine schriftliche Zusage, dass entweder eine Mehrheitsbeteiligung der Stadtwerke mit mindestens 51 Prozent oder eine Bürgerbeteiligung von mindestens 40 Prozent im Geschäftsmodell vorliegt. "Die Auflagen der Bürgerbeteiligung werden durch die Stadt Amberg vorgegeben", heißt es in dem Grundsatzbeschluss weiter. Festgeschrieben ist, dass die Gewerbesteuer an die Stadt Amberg fließen muss. Den Vorhabenträgern wird außerdem empfohlen, die Bedeutung ihrer Anlagen für die Energiewende anhand eines Energielehrpfades vor Ort zu erläutern.

Etliche Hemmschuhe wurden aus dem ursprünglichen Text entfernt. So wird auf das Kriterium Qualität der Module verzichtet, "da die Qualität der Module mittlerweile durchweg gut ist", wie es im ÖDP-Änderungsantrag heißt. Anderes Beispiel: "Die Ost-/Westausrichtung ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit, des Anlagenstandorts und der EEG-Regelungen dazu, daher kann die Empfehlung ebenfalls entfallen." Bei der Auswahl des Standorts verzichtet der Stadtrat auf das Kriterium Bodenertragswert, weil Photovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten ausdrücklich erwünscht sind. Beim Kriterium Einspeisepunkt wird statt von "Bayernwerk" allgemein von "Energieversorger" gesprochen, um auch hier keine unnötigen Hürden aufzubauen.

 
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