Die Stadt Amberg weist mit Blick auf das bevorstehende Osterfest auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. An den sogenannten „Stillen Tagen“ sind laut einer Pressemitteilung öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt wird. An den „Stillen Tagen“ sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen.
Der Schutz der Stillen Tage beginnt am Gründonnerstag um 2 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag um 0 Uhr und dauert bis 24 Uhr desselben Tages. Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter der Stillen Tage entsprechen und am Vorabend gestartet wurden, müssen spätestens um 0 bzw. 2 Uhr am darauffolgenden Tag beendet sein.
Am Karfreitag gilt außerdem für Räume mit Schankbetrieb und in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ausnahmslos ein Musikdarbietungsverbot, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Livemusik handelt oder ob die Musik über Musikgeräte abgespielt wird.
Stille Tage sind heuer am Gründonnerstag (2. April), Karfreitag (3. April) und Karsamstag (4. April).
Diese Meldung basiert auf Informationen der Stadt Amberg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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