Zum Jahreswechsel 2022/23 weist die Stadt Amberg darauf hin, dass die bestehenden Verbote für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen dringend einzuhalten sind. So besage die Erste Sprengstoffverordnung, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie im Bereich besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen keine Pyrotechnik entzündet werden darf. Auch über das Bayerische Waldgesetz bestehe ein Verbot, demzufolge in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern brennende oder glimmende Gegenstände nicht weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden dürfen. Dieses Verbot gelte generell, insbesondere aber an Silvester und Neujahr und vor allem in Landschaftsschutzgebieten wie dem Mariahilfberg, heißt es in einer Pressemeldung der Stadt dazu.
Mithilfe dieser Verbote soll der erheblichen Brandgefahr vorgebeugt werden, die immer, vor allem aber in Jahren mit einer längeren Trockenperiode besteht. Aber auch im übrigen Stadtgebiet gilt es Sicherheitsvorschriften zu beachten. Denn neben der Brandgefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, könne es auch zu Verletzungen unterschiedlichster Art und Schwere kommen. Aus diesem Grund dürfen die Gesundheitsgefahren durch unsachgemäß abgefeuerte Feuerwerkskörper oder ähnliche Produkte keinesfalls unterschätzt werden. Die Stadt Amberg bittet deshalb nochmals eindringlich darum, diese Verbote einzuhalten, damit es nicht wie andernorts in der Vergangenheit zu Bränden oder teils schweren Verletzungen durch das Abbrennen von Böllern, Raketen und dergleichen kommt, heißt es in dem Schreiben.
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