Amberg
01.03.2020 - 14:53 Uhr

Stadtrat hebt oder senkt den Daumen in Sachen Bürgerentscheid zum Mariahilfberg

Nur ein Punkt steht auf der Tagesordnung der Sondersitzung des Stadtrats am Montag um 17 Uhr. Es geht um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Kein Hotelanbau mit Veranstaltungssaal-Neubau im Landschaftsschutzgebiet am Mariahilfberg".

Soll die Bergwirtschaft (im Vordergrund) auf dem Mariahilfberg saniert und um ein Hotel erweitert werden? Am Montag entscheidet der Stadtrat darüber, ob das von der IG Unser Berg dagegen initiierte Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid wird. Bild: mür
Soll die Bergwirtschaft (im Vordergrund) auf dem Mariahilfberg saniert und um ein Hotel erweitert werden? Am Montag entscheidet der Stadtrat darüber, ob das von der IG Unser Berg dagegen initiierte Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid wird.

413 Blätter mit 3234 Unterschriften gegen den geplanten Hotelneubau im Rahmen der Sanierung der Bergwirtschaft überreichte die IG Unser Berg am 4. Februar im Rathaus. Ziel der Aktion: Ein Bürgerentscheid soll die entsprechenden Pläne des Investors Michael Fellner doch noch kippen. Mit der Abgabe der Unterschriften begann gleichzeitig eine Frist zu laufen, innerhalb derer die Verwaltung die Gültigkeit der Unterschriften überprüfen muss.

Außerdem muss laut bayerischer Gemeindeordnung dann innerhalb eines Monats der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden, damit es zum Bürgerentscheid werden kann. Mit dem 2. März befindet sich das konkrete Verfahren damit gerade noch innerhalb der Frist. Zu entscheiden hat der Stadtrat aber nicht über die Inhalte des Bürgerbegehrens. Es geht einzig und allein darum, ob es allen formalen Anforderungen genügt.

Amberg04.10.2019

Erste Hürde ist in Gemeinden mit zwischen 30 001 und 50 000 Einwohnern die Anzahl der gültigen Unterschriften, die sieben Prozent der Wahlberechtigten entsprechen muss. Das sind in Amberg bei aktuell rund 34 000 Wahlberechtigten gut 2380 gültige Unterschriften. Das Einwohneramt wird daher in einem ersten Schritt in der Sondersitzung des Stadtrats bekanntgeben, ob diese Hürde gemeistert worden ist. Es ist aber zu vermuten, dass die IG Unser Berg das problemlos geschafft hat.

Wichtig für die Gültigkeit ist auch, dass das Bürgerbegehren eine Fragestellung beinhalten muss, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Diese Fragestellung muss darüber hinaus in die Kompetenz des Stadtrats fallen. Die Frage, wer beispielsweise als Pächter künftig die Bergwirtschaft betreiben soll oder wer für die Sanierung verantwortlich zeichnet, ist nicht zulässig. Nur Entscheidungen, die auch der Stadtrat treffen könnte, dürfen den Bürgern in einem Bürgerentscheid vorgelegt werden.

Befindet der Stadtrat in seiner Sitzung das Bürgerbegehren für rechtens und formal in Ordnung, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. In Absprache mit den Organisatoren kann dieses Frist auf bis zu sechs Monaten gestreckt werden. Die Abstimmung findet immer an einem Sonntag statt. Jeder Gemeindebürger ist stimmberechtigt, es muss die Möglichkeit der Briefwahl gegeben sein.

Zusätzlich hat der Stadtrat die Möglichkeit, seinerseits ein sogenanntes Ratsbegehren zu dieser Thematik zu starten, so dass dann möglicherweise zwei Fragen zur Abstimmung stehen. Zweite Möglichkeit: Der Stadtrat stellt schlicht fest, dass das Bürgerbegehren nicht den vorgeschriebenen Formalien entspricht. Dann haben die Organisatoren allerdings immer noch die Möglichkeit, direkt vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung zu klagen. Man darf also gespannt sein, wie das Gremium entscheiden wird.

 
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