Amberg
27.02.2024 - 14:26 Uhr

Startschuss für das Vegetationsgutachten im Landkreis Amberg-Sulzbach

Zum 14. Mal wird für den Landkreis Amberg-Sulzbach das Vegetationsgutachten erstellt. Dabei wird der Verbiss an nachwachsenden Bäumen ermittelt. Ob Handlungsbedarf besteht, kommt auf das Ergebnis dieser Untersuchung an.

Im Beisein von Jägern und Jagdgenossen markierten der Abteilungsleiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sven Grünert (kniend Mitte), und Revierleiter Werner Lang (Zweiter von links) die ersten Pflänzchen auf dem Mariahilfberg. Bild: Susanne Schwab
Im Beisein von Jägern und Jagdgenossen markierten der Abteilungsleiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sven Grünert (kniend Mitte), und Revierleiter Werner Lang (Zweiter von links) die ersten Pflänzchen auf dem Mariahilfberg.

„Gerade in Zeiten des Klimawandels ist es von existenzieller Bedeutung, unsere Wälder für die nächste Generation zu erhalten“, betont Franz Eichenseer, Abteilungsleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Gemeinsam mit seinem Kollegen Sven Grünert und Revierleiter Werner Lang hat er am Freitag auf dem Mariahilfberg in Amberg den Startschuss für das Vegetationsgutachten gegeben. Dieses wird seit 1986 alle drei Jahre erstellt – heuer somit zum 14. Mal.

Ziel dieser Maßnahme ist es, mittels Stichproben den Verbiss an den nachwachsenden Bäumen zu ermitteln und aus dem Ergebnis dieser Untersuchung möglichen Handlungsbedarf abzuleiten. Dabei gelten nur jene Pflanzen als verbissen, an denen die Schäden eindeutig durch Rehwild verursacht worden sind. Dabei zeigten die Gutachten auf Basis der Hegegemeinschaften objektiv und transparent, wo Wald und Wild im Einklang sind und ob in einigen Bereichen etwas unternommen, sprich der Abschuss erhöht werden muss.

So habe die letzte Untersuchung vor drei Jahren ergeben, dass von den insgesamt 16 betreuten Hegegemeinschaften zwei als günstig, acht als tragbar, fünf als zu hoch und eine als deutlich zu hoch eingestuft werden mussten. „Wir brauchen aber eine bunte Mischung im Wald, um den klimatischen Veränderungen etwas entgegensetzen zu können“, bringt es Eichenseer auf den Punkt.

30 bis 40 Aufnahmepunkte

Um für das Gutachten verlässliche Zahlen zu bekommen, werden nicht die einzelnen Reviere, sondern die Gebiete der Hegegemeinschaften für die Untersuchung herangezogen. Dazu werden in jedem dieser Areale 30 bis 40 Aufnahmepunkte ausgewählt und auf der Grundlage eines permanenten Gitternetzes die jeweils nächstgelegenen Verjüngungsflächen aufgesucht. Dort wiederum wird an den kleinen Bäumchen geprüft, ob an ihnen ein Verbiss festzustellen und dieses auch von Rehwild verursacht worden ist.

Dazu erfasst man die am häufigsten vertretenen Baumartengruppen und markiert junge Pflänzchen ab einer Höhe von 20 Zentimetern bis hin zu 1,30 Meter, um den Zustand von Trieben und Knospen zu beurteilen. Die so erhaltenen Auswertungen werden schließlich an die Untere Jagdbehörde weitergegeben, die dann das weitere Vorgehen übernimmt.

Sven Grünert machte in diesem Zusammenhang mehrfach deutlich, wie wichtig die Einbindung der Jäger und Waldbesitzer bei dieser Erhebung ist. „Wir bitten daher alle Beteiligten, unser Angebot anzunehmen, sich zusammenzutun und bei den Begehungen dabei zu sein“, betonte er bei der Auftaktveranstaltung, zu der sich bereits die ersten Teilnehmer eingefunden hatten. Sollte dem einen oder anderen dabei der vorgeschlagene Termin nicht passen, sei man gerne zu einer nochmaligen Verschiebung bereit.

Bereits im Vorfeld hatte das Amt mehr als 350 Jagdpächter und Jagdgenossenschaften angeschrieben und über die Maßnahme informiert. Auch wenn die Deadline für eine Rückmeldung schon überschritten ist, haben Interessierte noch immer die Möglichkeit, sich bis Freitag, 15. März, formlos bei der Poststelle des AELF anzumelden, wie Sven Grünert erläuterte.

Ergebnisse im Juli veröffentlichen

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Aufnahmen zur Verjüngungsinventur bis Mai abgeschlossen und bis Juni ausgewertet sein sollen. Anfang Juli werden die Ergebnisse veröffentlicht. Danach haben die Beteiligten die Möglichkeit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Bei Bedarf werden im August und September Informationsveranstaltungen abgehalten. Das Forstliche Gutachten wird dann ebenfalls im September erstellt und Anfang November an die Unteren Jagdbehörden zur Weitergabe übersandt.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema sind im Internet (www.stmelf.bayern.de/wald/wald_mensch/forstliche-gutachten-zur-situation...) abrufbar.

 
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