Die Polizei könnte an dieser Notunterkunft im Stadtosten fast schon ein eigenes Revier einrichten. Messerstiche und Knüppelhiebe gab es schon, nackte Menschen sprangen über die Gänge, Drogen nebst Alkohol sind beliebte Wegbegleiter der Bewohner. Von daher kommt es, dass bei Alarm immer gleich mehrere uniformierte Patrouillen ausrücken.
Auch an einem Abend im Juni vergangenen Jahres war Großeinsatz angesagt. Denn die Meldung verhieß Ungutes: "Schlägerei mit Waffen". Was dann in den Protokollen zunächst als versuchter Totschlag lief, beschäftigte nun das Schöffengericht unter Vorsitz von Markus Sand. Vor ihm saß ein 58-Jähriger, der sich eher geringer Schuld bewusst war und seine Gegner als "Good friends" bezeichnete. Gute Freunde also, die sich mal schlagen und mal vertragen.
An diesem besagten Sommerabend ging es draußen vor der Unterkunft um vier Euro, die einer dem anderen schuldete. Daraus entstand eine Art Schlacht, die längere Zeit tobte. Sie wurde mit ungewöhnlichen Bewaffnungen ausgetragen. Drei der Männer brachen von einem in der Nachbarschaft stehenden Jägerzaun ein ganzes Feld heraus, schleppten es auf die Walstatt und rissen Holzlatten ab. Einer der betrunkenen Streithähne holte gleich auch noch einen Wischmop, um zusätzlich gewappnet zu sein.
Ihnen gegenüber stand der 58-Jährige. Er zog mit einer dem Turban gleichenden Kopfbedeckung ins Feld, wurde attackiert und eilte in sein Zimmer. Augenblicke später kam der Mann zurück und hielt eine 60 Zentimeter lange Buschmachete in den Händen. Damit fuchtelte er wild herum, wobei das eine Aufführung war, die offenbar Filmen über Asterix und Obelix glich.
Warum nun diese Gerichtsverhandlung? Die Machete traf einen der Widersacher an der Hand. Nicht weiter schlimm. Aber juristisch betrachtet als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Täter und Opfer verließen später gemeinsam die Polizeiwache. Gute Freunde eben, die eben nichts trennen konnte.
Die drei Widersacher aus der wüsten Schlägerei in jener Sommernacht waren als Zeugen geladen. Nur einer kam. Dass er den Wischmop zur Verteidigung holte, wusste der Mann noch. Mehr nicht. Die beiden anderen zogen es vor, dem Prozess fernzubleiben. "Wird nicht viel rauskommen", vermutete der Richter. Grund zu solcher Annahme: Einer soll in Oberbayern sein, der andere ist unbekannten Aufenthalts. Bis zum Donnerstag, 8. August, sollen beide gefunden werden. Dann geht es vor dem Schöffengericht weiter.













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