Innerhalb der vergangenen Woche wurden im Bereich der Polizeiinspektion Amberg insgesamt elf Wildunfälle (106 Wildunfälle 2023) gemeldet. Laut Pressemitteilung seien Kollisionen mit Wildtieren keine Seltenheit und gelten noch immer als Hauptunfallursache im Straßenverkehr. Der entstandene Schaden liege nach Polizeiangaben im fünfstelligen Bereich. Glücklicherweise mussten keine Verletzten verzeichnet werden. Immer wieder werde jedoch festgestellt, dass Unfallbeteiligte nicht wissen, was nach einem Wildunfall zu tun sei.
Zu den Tipps der Amberger Polizei zählten deshalb unter anderem Ruhe bewahren, Licht und Warnblinklicht einschalten und Unfallstelle absichern. Falls es Verletzte gebe, raten die Ordnungshüter zu einem Notruf unter 112 bei Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch ein Anruf bei der Polizei unter 110 sollte umgehend mit Angabe des Standorts abgesetzt werden. Die Verständigung des Jagdpächters erledige die Polizei. Wie die PI weiter schreibt, sollte man sich verletzten Wildtieren nie nähern, stattdessen am Unfallort oder in unmittelbarer Nähe auf Polizei oder Jagdpächter warten. Die zur Schadensregulierung über die Versicherung notwendige Wildunfallbescheinigung gebe es von der Polizei.
Tiere nicht entfernen
Wie es in der Presseinformation weiter heißt, dürften getötete Wildtiere nicht vom Unfallort entfernt oder gar mitgenommen werden. Dies würde den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen. Als Gefahrenstellen und -zeiten gelten laut Polizei bestimmte Pfade, die von Wildtieren oftmals genutzt werden (oft mit Wildwechselschilder gekennzeichnet), die Morgen- und Abenddämmerung sowie Herbst- und Winterzeit (dunkle Jahreszeit). Hier sollte besonders vorsichtig gefahren werden.
Der Jagdpächter sei bei Wildunfällen nicht schadensersatzpflichtig. Umgekehrt könne der Jäger vom Unfallfahrer auch keine Kostenerstattung für die Beseitigung des Tierkadavers verlangen. Auch Schadenersatz stehe ihm nicht zu. Eine Ausnahme gebe es nach Angaben der Inspektion, wenn der Autofahrer es versäume, den Wildunfall zu melden, so dass eventuell verwertbares Wildbret verdirbt. In diesem Fall oder bei Schäden am Grundstück des Jagdpächters besteht ein Schadensersatzanspruch zugunsten des Jagdpächters.
Fernlicht ausschalten
Befinden sich Tiere auf der Straße, rät die Polizei zum Abbremsen, Fernlicht ausschalten und hupen. Lasse sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden, sollte das Lenkrad festgehalten, gebremst und nicht ausgewichen werden. „Neben den genannten Gefahrenzeiten kann es natürlich das ganze Jahr zu einem Wildunfall kommen. Es ist also generell Vorsicht geboten sowie das richtige Verhalten einzuhalten, wenn ein Wildtier die Fahrbahn kreuzt“, rät Polizeioberkommissar Dominik Lehmeier.













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