Bei einer Verkehrskontrolle zur Überwachung der Ausgangssperre hatte ein 27-jähriger Autofahrer zwar einen triftigen Grund, sich am Montagabend nach 21 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten, aber seine Körperreaktionen legten den Verdacht auf akuten Betäubungsmittelkonsum nahe. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Die Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten für 24 Stunden sicher und ordneten eine Blutentnahme an. Den jungen Mann erwarten ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.
Mit triftigem Grund aber unter Drogeneinfluss
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