Amberg
28.01.2021 - 15:11 Uhr

Unbelehrbar: Amberger (64) viermal ohne Maske erwischt

Dieser Amberger hat wirklich ein Problem mit der Maskenpflicht. Und deshalb hat er jetzt auch eins mit der Polizei: Die hat ihn innerhalb einer guten Stunde gleich viermal ohne die vorgeschriebene Maske erwischt.

Eine solche FFP2-Maske muss man derzeit am Bahnhof und auch am Busbahnhof in Amberg tragen. Ein 64-Jähriger wollte das nicht recht einsehen. Bild: Daniel Karmann/dpa
Eine solche FFP2-Maske muss man derzeit am Bahnhof und auch am Busbahnhof in Amberg tragen. Ein 64-Jähriger wollte das nicht recht einsehen.

Ein 64-jähriger Amberger wollte sich am Mittwochabend partout nicht an die Maskenpflicht halten: "Innerhalb von nur 70 Minuten wurde er viermal ohne die notwendige FFP2-Maske, beziehungsweise mit heruntergezogener Mund-Nase-Bedeckung am Bahn- und Busbahnhof angetroffen", teilt die Amberger Polizei mit. Das erste Mal trug er um 19.20 Uhr im Bahnhof nicht die erforderliche FFP2-Maske und wurde deshalb "intensiv belehrt". Gefruchtet hat das aber offensichtlich nicht.

Bayern17.01.2021

Der Mann verließ den Bahnhofsbereich und kam etwa 20 Minuten später der Streife erneut entgegen, diesmal am Busbahnhof und wieder ohne FFP-2-Maske. "Nach erneuter Belehrung und einem Platzverweis war dem amtsbekannten Mann dann anscheinend alles egal", berichtet die Polizei: Gegen 20.15 Uhr begegnete er am Busbahnhof einer anderen Streife, diesmal mit heruntergezogener Maske. Erneut belehrten ihn die Beamten. Doch nur 15 Minuten später tauchte er erneut im Bahnhof ohne Mund-Nase-Bedeckung auf. Als ihm daraufhin Gewahrsam angedroht wurd, zeigte das laut Polizei doch endlich Wirkung und er verließ das Gebäude.

Dieser beinahe Unbelehrbare war nicht der einzige, der sich nicht an die Hygienevorschriften hielt. Zwei weitere Personen hielten sich ebenfalls am Busbahnhof ohne die vorgeschriebenen FFP2-Maske auf. Die Polizei warnt alle, die es mit dieser Vorschrift auch nicht so genau nehmen: "Grundsätzlich wird der Verstoß gegen die Maskenpflicht mit bis zu 250 Euro geahndet."

 
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