Amberg
05.10.2026 - 15:07 Uhr
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Nach Unfall Folgebescheinigungen gefälscht: 34-Jährige in Amberg vor Gericht

Eine Frau hatte einen Betriebsunfall und wurde in einer Klinik behandelt. Später tauchten bei der Krankenkasse zwei Folgebescheinigungen auf – sie waren gefälscht, wie sich herausstellte. Nun stand der Prozess vor dem Amtsgericht Amberg an.

Wegen gefälschter Bescheinigungen infolge eines Unfalls musste sich eine 34-Jährige in Amberg vor Gericht verantworten. Symbolbild: Petra Hartl
Wegen gefälschter Bescheinigungen infolge eines Unfalls musste sich eine 34-Jährige in Amberg vor Gericht verantworten.

Einen Prozess vor dem Amtsgericht Amberg hätte eine im Vilstal wohnende Frau gerne an der Seite ihres Anwalts überstehen wollen. Doch der Verteidiger erschien nicht. Daraufhin hakte Amtsrichter Fabian Hoffmann nach und erfuhr: Die 34-Jährige hatte einen Besprechungstermin bei dem Juristen versäumt. Daraufhin sah sich der Advokat nicht in der Lage, die Interessen der wegen Betrugs und Urkundenfälschung auf der Anklagebank sitzenden Arbeiterin zu vertreten. Also fand das Verfahren ohne rechtlichen Beistand statt.

Was Fabian Hoffmann zu verhandeln hatte, machte deutlich: Wer im Krankheitsfall als Arbeitnehmer auf illegale Weise Vorteile für sich erzwingen will, wandelt auf einem schmalen Grat und kann sehr rasch den Stempel „vorbestraft“ tragen. Die 34-Jährige hatte im Oktober vergangenen Jahres bei ihrem Arbeitgeber einen Betriebsunfall. Die Verletzungen wurden in einer Regensburger Klinik behandelt. Das dauerte offenbar nur wenige Tage. Später allerdings lagen der zuständigen Krankenkasse zwei sogenannte Folgebescheinigungen vor, die den Heilungsprozess auf nahezu genau einen Monat verlängerten.

Die Krankenkasse fragte nach und erfuhr sinngemäß, dass die Daten der Arbeitsunfähigkeit auf den Folgebescheinigungen gefälscht waren. „So sind sie von uns nicht ausgestellt worden“, erfuhr die Versicherung aus dem Krankenhaus. Wie genau das allerdings vonstatten ging, wurde jetzt in der Verhandlung gegen die 34-Jährige nicht näher erläutert. Denn noch bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, empfahl Richter Hoffmann der Angeklagten dringend, ihren Einspruch gegen einen von der Staatsanwaltschaft erwirkten Strafbefehl auf die Höhe der Ahndung zu beschränken. Das tat die Frau und bewirkte damit mehr als eine Halbierung der gegen sie ursprünglich verhängten Geldstrafe.

Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft war eine Ahndung in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro (7200 Euro) vorgesehen. Im Prozess stellte sich jetzt heraus, dass die 34-Jährige monatlich nur 900 Euro verdient. Daraufhin sah sich Richter Hoffmann im Einklang mit Staatsanwalt Sven Oliver Lehner veranlasst, den Strafausspruch zu überdenken. Die Frau aus dem Vilstal muss jetzt wegen Betrugs und Urkundenfälschung 120 Tagessätze zu je 25 Euro (3000 Euro) in Raten an die Staatskasse bezahlen.

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