Amberg
08.06.2026 - 14:27 Uhr
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Ungewöhnlicher Prozess in Amberg: Großvater wegen Nachstellung verurteilt

Was muss passiert sein, wenn ein 72-Jähriger seine Tochter, deren Ehemann und die Enkel nicht mehr kontaktieren darf? Antworten darauf gab es vor dem Amtsgericht nicht. Wohl aber eine Strafe, die aus Verbotsverstößen resultierte.

In Amberg musste sich ein 72-Jähriger verantworten, der sich seinen Enkeln nicht mehr nähern darf. Bild: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
In Amberg musste sich ein 72-Jähriger verantworten, der sich seinen Enkeln nicht mehr nähern darf.

Es war in jeder Hinsicht ein völlig ungewöhnlicher Prozess. Wenn der Tatbestand einer "Nachstellung" auf dem richterlichen Terminplan steht, dreht es sich im Regelfall nahezu ausnahmslos um Männer, die ihre Ex-Ehefrauen oder ehemaligen Freundinnen nicht in Ruhe lassen. Diesmal war alles anders. Denn auf der Anklagebank saß ein Rentner, dem ein Familiengericht verboten hatte, weiterhin Kontakt zu der Familie seiner Tochter aufzunehmen. Was den Ausschlag dafür gab, weshalb sich der gebürtige Oberpfälzer, der heute in Niederbayern lebt, noch nicht einmal mehr seinen Enkeln nähern durfte, wurde in einem Prozess vor dem Amberger Amtsrichter Fabian Hoffmann nicht näher diskutiert. Fest stand lediglich: Der Mann hatte gegen Beschlüsse der Justiz in mehrfacher Weise verstoßen.

Staatsanwalt Sven Oliver Lehner trug vor, was dem Angeklagten anzulasten war: "Seit mehreren Jahren immer wieder Briefe, Geschenksendungen, Karten im Postkasten und Vorbeifahren am Haus der Familie, die sich beeinträchtigt fühlt." Es fiel auf, dass es offenbar zu keinerlei Aggressivität oder Hinterlist gekommen war. Doch wie auch immer: Die Verstöße gegen das angeordnete Kontaktverbot mit den am Stadtrand von Amberg wohnenden Leuten waren als Faktum zu betrachten. Damit wiederum hielt Richter Fabian Hoffmann den Tatbestand der Nachstellung für erfüllt. "Sie hatten Weisungen und Sie haben sich über lange Zeit hinweg nicht daran gehalten", tadelte er. Der Rentner räumte das ein, konterte allerdings mit einer Frage: "War da etwas Schlimmes dran?"

In der Verhandlung folgte ein Hinweis des Richters, dass der Beschuldigte die Möglichkeit habe, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft auf die Höhe der Buße zu beschränken. Das tat der aus Niederbayern angereiste Angeklagte ("Ich habe heute hier viel gelernt") und hatte zumindest in finanzieller Richtung Erfolg. Es ergab sich: Im Strafbefehl standen 60 Tagessätze zu je 50 Euro (3000 Euro). Im Prozess wurde offenkundig, dass der Mann von wenigen Hundert Euro Rente im Monat lebt. Von daher verhängte Richter Hoffmann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13 Euro (780 Euro). Diese Summe will der 72-Jährige nun in Raten abzahlen.

Was im Gerichtssaal zurückblieb, war Nachdenken und Betroffenheit angesichts der unbeantworteten Frage, was eigentlich geschehen sein muss, wenn ein Großvater seine Enkel nicht sehen darf. Mit dem Blick auf solche Kontakte klärte Richter Hoffmann den seit vielen Jahren allein lebenden Rentner auf: "Darauf gibt es Anspruchsrechte. Doch das kann nur bei Familiengerichten entschieden werden." In den Unterlagen stand, die Enkel hätten angeblich Angst vor ihm.

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