Amberg
24.06.2025 - 18:22 Uhr
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Vielzahl an Bildern von sexuell missbrauchten Kindern gespeichert: 40-Jähriger muss ins Gefängnis

Die Fahnder klingelten am frühen Morgen und präsentierten einen Durchsuchungsbeschluss. Dann filzten sie die Wohnung eines 40-Jährigen und stießen auf eine Vielzahl an Bildern von sexuell missbrauchten Kindern.

Ein 40-jähriger Mann muss für ein Jahr ins Gefängnis. Er hatte eine Vielzahl an Bildern von sexuelle missbrauchten Kindern auf seinem Smartphone und Notebook. Symbolbild: dpa/Arne Dedert
Ein 40-jähriger Mann muss für ein Jahr ins Gefängnis. Er hatte eine Vielzahl an Bildern von sexuelle missbrauchten Kindern auf seinem Smartphone und Notebook.

Die Aktion im südöstlichen Bereich des Landkreises Schwandorf, ausgelöst durch einen Hinweis, dauerte laut Protokollen der Kripo eine Stunde und sieben Minuten. Im Fokus des amtlichen Interesseses standen dabei elektronische Geräte. Auf einem Mobiltelefon und auf einem Notebook waren Dateien der übelsten Art abgespeichert. Sie liefen teilweise unter dem Ordnernamen "Girls 2" und hatten allesamt den Missbrauch von Mädchen im Kindesalter zum Inhalt.

Die Hausdurchsuchung fand im Mai 2023 statt. Danach wurden die beschlagnahmten Geräte ausgewertet. Sie gingen anschließend zur Staatsanwaltschaft und standen nach weit über einem Jahr im Mittelpunkt eines Prozesses, der vor dem Schwandorfer Amtsgericht ablief. Dabei erhielt der unverheiratete Arbeiter eine Haftstrafe von 15 Monaten, die seinerzeit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ins Gefängnis wollte der Mann auf keinen Fall. Er zog mit seinem Verteidiger vor das Landgericht Amberg und saß nun als Beschuldigter in einem Berufungsverfahren vor der Dritten Strafkammer, die unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Sachse tagte. Dabei wurde erneut deutlich, dass der Mann eine Unmenge von verbotenem Material auf seinem Notebook und auf seinem Handy gehortet hatte. Das, so zeigte sich, war in der Verhandlung auch unstrittig.

Das Urteil stellte den 40-Jährigen nicht zufrieden. Seine Haftstrafe wurde zwar um drei Monate gekürzt und pendelte sich damit bei einem Jahr ein. Die von der Berufungsinstanz erhoffte Bewährung aber gab es nicht. Der Freiheitsentzug muss verbüßt werden.

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