"Mein Mandant bestreitet den Vorwurf", gab Rechtsanwalt Tim Fischer (Regensburg) zu Beginn der Verhandlung knapp bekannt. Also musste Amtsrichterin Sonja Tofolini zu einer Beweisaufnahme ansetzen, in deren Verlauf zu klären war, was sich da hinter Gefängnismauern angeblich abgespielt hatte. Nach eineinhalb Stunden stand fest: Das Gerücht der sexuellen Belästigung war nichts anderes als eine Verleumdung.
Die Richterin brachte heraus: Der 31-jährige gebürtige Schwandorfer, zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt, hatte offenbar bei mehreren Gelegenheiten seine Verärgerung darüber zum Ausdruck gebracht, dass eine in der Anstalt arbeitende Therapeutin beim Vieraugen-Gespräch auf anmachene Weise Körperkontakt zu ihm gesucht habe.
Wie sollte das vonstatten gegangen sein? "Sie hat", äußerte der 31-Jährige sinngemäß, "einen Schuh ausgezogen und mir ihren Fuß zwischen die Beine gelegt." Beide seien sich dabei gegenüber gesessen. Zur Sprache kam das bei einer Unterredung, an der neben Verwandten des Gefangenen eine andere Therapeutin aus der JVA teilnahm. Auch seiner damals noch mit ihm liierten Freundin erzählte der Mann davon.
Eine absurde Geschichte. Dass sie in die Welt gesetzt worden war, erfuhr die Richterin von mehreren Zeugen. Darunter auch die Ex-Partnerin des Häftlings und die therapeutische Fachkraft, in deren Beisein der 31-Jährige angedeutet hatte, er sei von deren Kollegin völlig unvermittelt angegangen worden. Sie versicherte: "Körperkontakt ist untersagt und nicht vorstellbar."
Das reichte der Richterin für einen Schuldnachweis. Sie bat sowohl die Staatsanwältin als auch den Verteidiger in einen Nebenraum zum Gespräch. Danach ging alles sehr rasch. Trotz seines Schweigens zum eigentlichen Sachverhalt kam der Angeklagte um eine Verurteilung wegen Verleumdung nicht herum. Er muss 60 Tagessätze zu je fünf Euro Geldstrafe bezahlen.
Dass sich der Tagessatz an der untersten Grenze einpendelte, lag daran, dass ein Gefangener kaum Einkommen hat. Unterdessen ist er in eine andere JVA verlegt worden.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.