Schon seit längerer Zeit plant die Stadt Amberg die Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes für die Stadt. Übernehmen soll diese Aufgabe der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS), dessen Satzung allerdings bisher eine entsprechende Erweiterung seines Dienstfeldes nicht vorsieht. Ein erster Entwurf für eine dermaßen geänderte Satzung fand aber keine Gnade vor der Regierung der Oberpfalz, da nach Meinung von deren Vertretern das Spektrum der Aufgaben zu allgemein gefasst war.
Aus diesem Grund musste sich der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung erneut mit der Thematik befassen. Nachdem der Ausschuss einstimmig für den entsprechenden Entwurf gestimmt hat, kann der Zweckverband in seiner nächsten Sitzung am 23. April die notwendigen Änderungen vornehmen. Dann könnte der Ordnungsdienst theoretisch relativ schnell seine Arbeit aufnehmen.
Sicherheit in Amberg erhöhen
Ziel des kommunalen Ordnungsdienstes soll es sein, die Sicherheit in der Stadt Amberg zu erhöhen. Dafür übernimmt er Aufgaben, die normalerweise ins Spektrum der Stadt Amberg oder der Polizei fallen. Einige der Bereiche basieren sogar auf Bundes- oder Landesrecht. "Letztlich soll die Tätigkeit nachhaltig sein und vergleichbar dem Überwachungsdruck im ruhenden Verkehr dazu führen, dass Verstöße reduziert oder erst gar nicht begangen werden", präzisierte Elisabeth Keck vom Ordnungsamt in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Von der Shisha-Bar bis zur Hecke
Eine Aufgabe des Ordnungsdienstes soll es künftig sein, einen Verstoß gegen die Einhaltung und Prüfung des Kohlenmonoxid-Grenzwertes von 30 ppm (Parts per Million) in Shisha-Bars sowie den unerlaubten Rückschnitt von Gehölzen zwischen 1. März und 30. September in der Vogelbrutzeit zu ahnden. Kontrollieren sollen die kommunalen Ordnungshüter aber auch, ob Abfall an Containerstandorten ordnungsgemäß entsorgt wird.
Sie überprüfen darüber hinaus die Einhaltung der Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen ebenso wie die Anleinpflicht von Hunden im Stadtgebiet. Es geht beispielsweise um das schon seit längerer Zeit verbotene Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb erlaubter Freischankflächen. Oder das ebenfalls nicht zulässige Verteilen und Anbringen von Handzetteln oder Werbeproben an Fahrzeugen. Der Dienst überwacht das Verbot des Aufstellens von Werbetafeln, Werbefahrten, Werbeveranstaltungen, Bücher- und Zeitschriftenwerbung genauso wie die Kontrolle der Straßenmusiker, die laut Satzung nur jeweils für eine halbe Stunde an einem Platz musizieren dürfen sowie einen Mindestabstand von 100 Metern zu Kirchen halten müssen.
Brigit Fruth (SPD) hätte gerne noch das Thema Hundekot zusätzlich mit im Paket gehabt, doch ist das laut Elisabeth Keck derzeit nicht vorgesehen. Auch die Verschmutzung der Spielplätze werden die kommunalen Ordnungshüter erst einmal nicht ahnden, allerdings gelten hier wie an vielen anderen Stellen auch die bisherigen Regelungen weiter.
Diesen Dienst sollte man nicht brauchen
Eigentlich sollte es einen kommunalen Ordnungsdienst nicht geben müssen. Wenn sich alle Menschen an die Regeln des geordneten Zusammenlebens halten würden, wäre er schlicht überflüssig. Denn viele Menschen scheren sich nicht viel um Verordnungen und Gesetze, die den Zweck haben, das Miteinander in einer Kommune so zu gestalten, dass niemand einen Schaden erleidet.
Da wird nachts laut grölend und Flaschen zerschmeißend durch die Altstadt gezogen. Da schaut es an Containerstandorten oft schlimmer aus wie auf der Müllkippe, mit der sie von manchen Zeitgenossen offensichtlich verwechselt werden. Da schert sich keiner um die Nachbarn, weil man mit gesundem Egoismus ohnehin am weitesten kommt.
Nun kann und darf die Polizei in der Regel nicht alle Verstöße ahnden, die in einer Kommune begangen werden. Und teilweise bittet sie die Städte sogar händeringend, den Ordnungsdienst in eigener Regie zu übernehmen, weil dafür kein Personal vorhanden ist. Die Stadt Amberg ist diesen Weg jetzt gegangen, weitere Kommunen werden sich dem neuen Angebot des Zweckverbands Verkehrssicherheit sicher anschließen. Einem Angebot, das man nicht brauchen sollte.