Amberg
09.08.2023 - 15:48 Uhr
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Wegen 60 Euro reist Betrugsopfer aus Berlin zu Prozess nach Amberg

"Wahrheitsfindung darf keinen Preis haben", heißt es bei der Justiz. Ein markantes Beispiel dafür wurde vor dem Amtsgericht abgeliefert: Wegen eines Schadens von 60 Euro reiste das Opfer einer Kleinbetrügerei eigens aus Berlin an.

Ein Internet-Einkauf eines Berliners wurde jetzt zu einem Thema für die Amberger Justiz. Symbolbild: Peter Steffen/dpa
Ein Internet-Einkauf eines Berliners wurde jetzt zu einem Thema für die Amberger Justiz.

Der 38-Jährige war lange unterwegs. Er kam aus Berlin, hatte nach der viertelstündigen Zeugenaussage die Rückreise vor sich und muss womöglich damit rechnen, die gleiche Tour per gerichtlicher Ladung noch einmal anzutreten. Dies würde dann geschehen, wenn eine wegen Betrugs verurteilte Frau aus dem südlichen Landkreis Amberg-Sulzbach mit einer Berufung vor das Landgericht zieht. Der vor Amtsrichterin Christina Denk zu diskutierende Fall war eher einer der Kategorie "Kleinkriminalität". Die Juristin erfuhr, dass sich der Mann aus Berlin, dem Hobby der Aquaristik zugetan, über eine im Internet stehende Kleinanzeige zum Kauf eines Gegenstands entschlossen hatte, den er offenbar zur Beleuchtung eines wassergefüllten Beckens brauchte. "Eine LED-Lampe", wie der 38-Jährige jetzt als Zeuge erzählte.

Den üblichen Gepflogenheiten entsprechend überwies der Berliner den Kaufpreis von 60 Euro plus Porto und harrte der Zusendung. Einer seiner Nachbarn nahm dann den ziemlich großen Karton in Empfang. Erst ein paar Tage später holte ihn der 38-Jährige bei ihm ab. Dann stutzte der Mann und ärgerte sich gleichzeitig: Statt der erwünschten Lampe waren zwei Kabel, ein Netzteil und zwei Käscher im Paket. "Das", hörte Richterin Denk, "konnte ich nicht brauchen." Die große Frage im kleinen Betrugsprozess lautete sodann: "Was war mit der LED-Lampe?"

Angeklagte beteuert Unschuld

Für die ebenfalls 38 Jahre alte Angeklagte gab es keinerlei Zweifel: "Die Lampe war im Karton." Dieser allerdings, so ergab sich, war beim Eintreffen in der Bundeshauptstadt unbeschädigt. Vom Richtertisch kam ein Nachbohren: "Was ist mit dem anderen Zeug, das noch in der Schachtel lag?" Auch dazu gab es eine Erklärung: Kabel samt Netzteil waren angeblich Zubehör der Lampe, die Käscher gab es als gutwillige Zugabe.

Das Verfahren um die verschollene Bereicherung eines Aquariums dauerte länger. Die Verhandlung leuchtete Nischen aus und ging mit der Nachfrage einher, ob womöglich der hilfsbereit eine Postsendung annehmende Nachbar mit langen Fingern nach dem Strahler griff. "Ach woher", hörte Richterin Denk vom Zeugen aus Berlin, "der hätte damit nichts anfangen können.

Noch eine Verhandlung?

Zum Schluss der Debatte machten Staatsanwalt Uhlik und Richterin Denk der Versenderin des Kartons einen Vorschlag: "Zahlen Sie dem Herrn die 60 Euro zurück, und wir stellen das Verfahren ein." Dies war mit dem Hinweis verbunden, dass der Betrug ja eigentlich erwiesen sei. Nein, ließ die 38-Jährge vernehmen, so etwas werde sie gewiss nicht tun. "Denn ich habe die Lampe verschickt." Daraufhin gab es das von der Frau gewünschte Urteil. Wegen Betrugs soll sie jetzt 200 Euro Strafe zahlen. Das sind 100 Euro weniger, als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer verlangt hatte.

Die Möglichkeit des Einspruchs zum Landgericht besteht nun. Es kann gut sein, dass der Aquarienfreund aus Berlin noch einmal in die Oberpfalz kommen muss. Seine Reisekosten hat bisher die erstinstanzlich Verurteilte zu übernehmen. Das könnte nach einem zweiten Prozess aber auch die deutsche Staatskasse sein.

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