Die Amberger Polizeiinspektion (PI) hat ein Auge darauf, ob Gewerbebetriebe – Handel und Gastronomie – die Corona-Vorschriften einhalten. Dabei überprüfen die Beamten Personal, Kunden/Gäste hinsichtlich Maskenpflicht/3- oder 2G-Regeln, aber auch Hygienekonzepte oder die maximal erlaubte Personenzahl in Gasträumen und Geschäften. Zwischen 22. und 29. November haben die Ordnungshüter dazu Kontrollen im Dienstbereich der Inspektion vorgenommen. Insgesamt 82 Betriebe wurden dabei überprüft, wie die Amberger Polizei mitteilt.
Am vergangenen Freitag gab es zudem auch eine sogenannte "Schwerpunktkontrolle" in der Gastronomie in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Amberg. Dabei ging es unter anderem auch um die Einhaltung der Sperrzeit. "Hier wurden überwiegend Gaststättenbetriebe überprüft", informiert die PI im Pressebericht vom Montag. Das Ergebnis sei insgesamt "aus polizeilicher Sicht erfreulich", bilanziert die Inspektion: "Es konnten trotz der hohen Anzahl an Kontrollen nur wenige Verstöße festgestellt werden. Hier ging es überwiegend um die FFP2-Maskenpflicht."
In einem Fall bekommen zwei Beteiligte nun allerdings einigen Ärger. In einer Gaststätte trafen die Kontrolleure auf eine Küchenkraft, die weder geimpft, genesen noch getestet war. Das hat Konsequenzen, wie die Polizei mitteilt: "Hier wird sowohl gegen den Betreiber als den Angestellten ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Vor allem den Inhaber erwartet hier eine sehr empfindliche Strafe." Konkret sieht der Bußgeldkatalog für den Wirt eine Strafe von bis zu 5000 Euro vor. Beim Angestellten geht es um bis zu 250 Euro.
Die Amberger Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass für einen Appell an Gewerbetreibende, sich an die Corona-Vorschriften zu halten. Angesichts der derzeitigen Lage werde es auch weiterhin verstärkt Kontrollen geben.















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