Es gab zwei Beschuldigte. Einer von ihnen war heuer im März vor das Amtsgericht zitiert worden. Das Verfahren gegen den 59-Jährigen, der als Helfer bei der seltsamen Aktion in einem Ort nahe der Grenze um Kreis Nürnberger Land zum Einsatz gekommen war, wurde damals nach längerer Verhandlungsdauer gegen die Zahlung von 1000 Euro Geldauflage eingestellt. Aus diesem Prozess wusste man: In dem kleinen Weiler hatte es offenbar Ärger wegen einer Grundstückszufahrt gegeben, die einer der Bewohner mutmaßlich illegal für sich anlegte. In den seinerzeit geführten Debatten wurde deutlich: Die Zufahrt grenzte zwar ziemlich nahe an die Ortsstraße. Doch dazwischen lag wohl ein schmaler Streifen, der einem anderen Mann aus der Dorfgemeinschaft gehörte.
Eine illegale Zufahrt?
Was dann an einem Tag im Spätherbst 2018 geschah, war ungewöhnlich. Vor der mutmaßlich illegal errichteten Zufahrt erschienen zwei Männer und rammten Eisenpfosten in den Boden. Einer von ihnen war der 59-Jährige, der bei seinem Prozess beteuerte: "Ich bin mitgegangen und habe geholfen. Mehr nicht." Der zweite Beschuldigte, 69 Jahre alt und Inhaber des schmalen und vor der Zufahrt liegenden Grundstücksstreifens, war seinerzeit als Zeuge geladen. Das warf die Frage auf: Warum hatte man nicht auch ihn gleich mit auf die Anklagebank geholt? Dies, so wurde damals im März mitgeteilt, werde in einer eigenen Verhandlung geschehen.
Noch eine Frage tat sich im ersten Prozess auf: Was führte zu dem durch die Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr? Zumindest sie wurde einigermaßen plausibel beantwortet: Da sei doch tatsächlich jemand mit seinem Auto gekommen, der in die verbarrikadierte Zufahrt abbiegen wollte, erfuhr man. Nur durch heftiges Bremsen habe der Mann den Aufprall seines Wagen an die kurz zuvor eingerammten Metallpfosten verhindern können. Wobei seinerzeit eingehend nachgehakt wurde, wie tief denn diese Hindernisse im Boden steckten.
Verfahren eingestellt
Jetzt hätte der Fall vor Amtsrichterin Sonja Tofolini erneut diskutiert werden sollen. Diesmal mit dem 69-Jährigen als Beschuldigtem. Er galt als eigentlicher Auslöser der Aktion und von ihm hätten sich die auch diesmal in größerer Zahl erschienenen Zuhörer Aufschluss über die Hintergründe erhofft. Doch ihre weite Anfahrt hatten die Leute umsonst auf sich genommen. Übrigens auch die Zeugen, wie sich wenig später zeigen sollte. Nur die Anklageschrift wurde verlesen. Dann gab es hinter verschlossenen Türen ein Rechtsgespräch zwischen der Richterin, dem Verteidiger und dem Staatsanwalt. Die Unterredung dauerte zehn Minuten. Dann wurde das Verfahren ohne weitere Beweisaufnahme gegen 1000 Euro Geldzahlung eingestellt. "Mein Mandant stimmt zu. Auch schon aus gesundheitlichen Gründen", erklärte der Anwalt. Womit der skurrile Fall endgültig vom Tisch war. Was genau zu der Aktion "Eisenpfosten in der Zufahrt" geführt hatte, blieb ungeklärt.







Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.