Auerbach
07.06.2023 - 12:07 Uhr

Sanierung der Unteren und Oberen Vorstadt in Auerbach soll Anwohnern "nur Vorteile bieten"

Bauliche Mängel gibt es an vielen Häusern, Gehsteigen und Straßen der Unteren und Oberen Vorstadt in Auerbach. Ein Informationsangebot der Stadt über die Pläne für eine Sanierung findet bei den Anwohnern regen Zuspruch.

Bauliche Mängel sind vor allem in der Unteren Vorstadt den Straßen, Gehwegen und einigen Häusern anzusehen. Das Haus mit der Nummer 35 (links) darf wegen Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden. Bild: kek
Bauliche Mängel sind vor allem in der Unteren Vorstadt den Straßen, Gehwegen und einigen Häusern anzusehen. Das Haus mit der Nummer 35 (links) darf wegen Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden.

Der Stadtrat von Auerbach hat im März 2023 die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt beschlossen. Anhand einer aktualisierten Mängelanalyse für die Untere und Obere Vorstadt legte ihm Petra Güttler-Opitz vom Planungsbüro Projekt 4 aus Nürnberg einen Vorschlag für die Eingrenzung der Sanierungsgebiete vor. Hinzu kommen demnach das Umfeld des städtischen Bauhofs in der Marienstraße, die Sandstraße auf Höhe des Friedhofs, den Oberen Torplatz, die Weiherstraße und der Stadtpark rund um den Stadtweiher.

Bürgermeister Joachim Neuß, Bauamts-Leiterin Margit Ebner und die Planerin Güttler-Opitz informierten am Montagabend rund 45 Anwohner der betroffenen Gebiete und stellten sich deren Fragen in der Aula der Grundschule. Neuß bemühte sich, gleich zu Beginn Bedenken zu zerstreuen: "Sanierungsgebiet" höre sich drastisch an, berge aber "nur Vorteile". Für die Anwohner ergäben sich keine Verpflichtungen, und seit dem Wegfall der Straßenausbau-Beitragsatzung müssten sie auch nicht mehr fürchten, bei der Sanierung des Straßenraums, von Freiflächen, Wegen oder Plätzen mit zur Kasse gebeten zu werden.

Förderung und Steuervorteil

Profitieren würden die Menschen in der Unteren und Oberen Vorstadt von einem attraktiveren Wohnumfeld nach der Sanierung. Wer selbst Maßnahmen ergreife, habe zudem die Aussicht auf finanzielle Unterstützung durch das kommunale Förderprogramm. Fassadenrenovierungen, der Einbau neuer Fenster und Hauseingänge oder Dachsanierungen könnten zudem über zwölf Jahre zu 100 Prozent steuerlich abgeschrieben werden. Wichtig sei aber, betonte Güttler-Opitz, vorher mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen und sich Rat zu holen: "Die Städtebauförderung bezuschusst nicht im Nachhinein."

Die Stadt spreche bei privaten Projekten Empfehlungen aus. Sie nicht zu befolgen, könnte aber den kommunalen Zuschuss kosten. Wenn zum Beispiel Holzfenster als wichtiger Bestandteil bei der Aufwertung eines Hauses eingestuft würden, werde ein Bauherr, der sich für den Einbau von Kunststofffenstern entscheide, wohl leer ausgehen. Als Leitfaden für private Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gelte immer noch die Gestaltungsfibel, die bereits der Vorgänger von Bürgermeister Neuß, Helmut Ott, auf den Weg gebracht hat. Sie ist kostenlos im Rathaus in Auerbach erhältlich.

Für die Stadt bedeutet die Genehmigung der Sanierungsgebiete durch die Regierung der Oberpfalz eine 60-prozentige Förderung der kommunalen Maßnahmen, wie das bereits in der Innenstadt erfolgt ist. Der Nachweis der Sanierungsbedürftigkeit dürfte wohl nicht angezweifelt werden. Zu offensichtlich sind die Mängel in den beiden Vorstädten und rund um den Bauhof. In der Unteren Vorstadt weisen nach Güttler-Opitz rund 50 Prozent der Gebäude bauliche Mängel auf. Es gebe viele Leerstände, marode Gehsteige und deutliche gestalterische Defizite. In der Oberen Vorstadt sehe es etwas besser aus, was vor allem der Sanierung des Friedhofs geschuldet sei. Aber auch hier gebe es viele bauliche Mängel.

Neue Straßengestaltung

Ziele sind in allen Sanierungsgebieten unter anderem eine neue Straßengestaltung, "eine klare Gliederung des ruhenden Verkehrs" und mehr Aufenthaltsqualität. Querungshilfen sollen Fußgängern eine sichere Überquerung der Straßen ermöglichen. Im Handlungskonzept enthalten sind auch "klimaangepasste Grünflächen".

Werden die Sanierungsgebiete festgeschrieben, bekommen die Anwohner einen Sanierungsvermerk in den Grundbüchern. Er weist darauf hin, dass eine städtebauliche Sanierung durchgeführt wird und die Bestimmungen des Baugesetzbuches, insbesondere das Städtebaurecht, zu beachten sind.

Hintergrund:

Der Sanierungsvermerk im Grundbuch ...

  • ... macht die Lage des Grundstücks in einem Sanierungsgebiet kenntlich.
  • ... hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen.
  • ... hat eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr.
  • ... wird automatisch gelöscht, wenn die städtebauliche Sanierungsmaßnahme mit der Aufhebung der Sanierungssatzung endet.
 
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