Bad Neualbenreuth
08.09.2022 - 11:47 Uhr

Trinkwasser in der Gemeinde Bad Neualbenreuth weiterhin abkochen

Die Abkochanordnung für das Trinkwasser in der Gemeinde Bad Neualbenreuth gilt weiterhin. Allerdings ist der Wasserwart positiv gestimmt, dass die eingeleiteten Gegenmaßnahmen Wirkung zeigen.

Das Wasser in der Gemeinde Bad Neualbenreuth muss weiterhin abgekocht werden. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Das Wasser in der Gemeinde Bad Neualbenreuth muss weiterhin abgekocht werden.

Das Abkochgebot in der Gemeinde Bad Neualbenreuth gilt mindestens noch bis Mitte nächster Woche. Das hat die Verwaltung am Donnerstag mitgeteilt. Die Kommune hatte am Dienstagnachmittag bekanntgegeben, dass bei mikrobiologischen Untersuchungen des Reinwassers der Wasserversorgungsanlage coliforme Keime festgestellt worden sind. Diese hatten den festgelegten Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschritten. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit sei beim Genuss eines solchen Wassers nicht auszuschließen.

Wie Wasserwart Konrad Hart am Donnerstag im Gespräch mit Oberpfalz-Medien erläuterte, waren die Keime bei einer routinemäßigen Kontrolle festgestellt worden. "Die Ursache ist wahrscheinlich auf den Starkregen vor rund zwei Wochen zurückzuführen", erklärte der Experte. "Da kann keiner etwas dafür. Das ist die Natur." Allerdings glaubt er, dass die eingeleiteten Gegenmaßnahmen bald Wirkung zeigen. "Wir fahren auf Brunnenbetrieb", verwies Hart darauf, dass so das Wasser im Hochbehälter damit schon ausgetauscht wurde, was aber im ganzen Leitungsnetz natürlich etwas dauere. Dennoch ist der Wasserwart optimistisch: "Es schaut gut aus."

Die Abkochanordnung könne das Gesundheitsamt erst dann aufheben, wenn in drei Beprobungen kein einziger Keim mehr auffindbar sei. Bis dahin müsse weiterhin das Trinkwasser abgekocht werden, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werde. Ebenso solle nur abgekochtes Wasser zum Reinigen und Spülen von Bedarfsgegenständen benutzt werden. Die Ortsteile Ernestgrün, Schachten und Ottengrün sind von der Abkochanordnung nicht betroffen.

 
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