Die Stadt Bärnau steht wegen hoher Kosten für die teilweise Erneuerung ihrer Abwasserinfrastruktur in zwei Ortsteilen sowie der Wasserversorgung in einem Ortsteil vor einer wichtigen Finanzierungsentscheidung. Auf viele Grundstücksbesitzer in der Gemeinde kommen deshalb Zahlungen zu – die ersten noch in diesem Sommer.
Zur Herleitung: Im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Schwarzenbach steht die Erneuerung des Regenwasserkanals an, im Zuge der Dorferneuerung Thanhausen wird das Kanalnetz im Ort stellenweise erneuert. Beide Maßnahmen betreffen die Abwassereinrichtung. Zudem wird in die Modernisierung einiger Rohrleitungen in Thanhausen investiert – das betrifft die Wasserversorgung. Diese Differenzierung der Maßnahmen ist wichtig, da die Zahlungsbetroffenheit von der Zugehörigkeit zur städtischen Wasserversorgung sowie zur Abwassereinrichtung abhängt.
Um diese Kosten geht es
Für diese Maßnahmen entstehen Kosten, die anteilig von der Stadt beziehungsweise durch Zuschüsse finanziert werden. Ein Teil der Kosten wird auf die Grundstückseigentümer umgelegt, deren Anwesen an die Abwassereinrichtung beziehungsweise die Wasserversorgung angeschlossen sind – oder angeschlossen werden können (bei unbebauten Grundstücken). Betroffen sind alle Grundstücke, die an die städtische Kläranlage sowie Wasserversorgung angeschlossen sind. Somit dürfte ein Großteil der Grundstücksbesitzer in der Gemeinde betroffen sein. Nur wenige Ortsteile und Einzelanwesen besitzen eine eigene Hauskläranlage beziehungsweise Wasserversorgung.
Laut Stadtkämmerei liegt die zu erwartende Kostenschätzung für die Arbeiten am Regenwasserkanal Schwarzenbach bei circa 440.000 Euro, für das Kanalnetz Thanhausen bei circa 675.000 Euro und für die Modernisierung der Rohrleitungen in Thanhausen bei circa 340.000 Euro. Auf Nachfrage bei Sebastian Wittke sind alle Maßnahmen in Thanhausen auf diejenigen Bereiche bezogen, die von der Dorferneuerung betroffen sind. Das sind die Karl-von-Korb-Straße, der Flußhüttenweg inklusive Vorplatz Mehrzweckhalle, der Jungberg, Teile der Angerstraße und Teile vom Schloßweg.
„Diese Maßnahmen stellen Verbesserungen dar“, betont Wittke. Hintergrund: Laut Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) dürfen Beiträge für Verbesserungen erhoben werden. Der „beitragsfähige Anteil“ der Kosten für die Baumaßnahmen würde nun auf den Verbesserungsbeitrag umgelegt. Das Übrige trage die Stadt beziehungsweise würde durch Fördermittel finanziert.
Grundstücksbesitzer zahlen Verbesserungsbeiträge
Um die Investitionsaufwände zu bewältigen, wird die Stadt also sogenannte Verbesserungsbeiträge erheben. Diese Beiträge dienen der anteiligen Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen – etwa Kanalnetze oder Kläranlagen. Im Unterschied zur klassischen Abwassergebühr, die sich an der tatsächlich eingeleiteten Abwassermenge orientiert, errechnen sich Verbesserungsbeiträge anhand der Grundstücks- und Geschossfläche – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Damit werden auch unbebaute Grundstücke oder leerstehende Gebäude in die Finanzierung einbezogen. Für unbebaute Bauflächen wird dabei eine fiktive Geschossfläche von 25 Prozent der Grundstücksfläche angesetzt.
Verbesserungsbeiträge sind übrigens keine umlagefähigen Nebenkosten – im Gegensatz zu Abwassergebühren, die über die Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergegeben werden. Eine Finanzierung über Beiträge könnte so zur Entlastung von Mietern und damit zur Stabilisierung der Lebenshaltungskosten beitragen. Der Stadtrat setzte sich in der Mai-Sitzung intensiv mit der Thematik auseinander.
Vorfinanzierung nicht möglich
Bürgermeister Alfred Stier wies auf die angespannte Finanzlage hin – eine Vorfinanzierung durch die Stadt sei nicht möglich. Sein Vorschlag zur stufenweisen Aufteilung der Zahlungsraten: 40 Prozent sofort, weitere 40 Prozent bei der zweiten Rate und 20 Prozent bei der Schluss-Rate. Andere Stadträte warfen auch Modelle wie 50/50 oder 30/30/40 in den Raum, um eine für die Bevölkerung entspanntere Lösung zu finden. Alexandra Morgado (CSU) sprach sich dafür aus, die Möglichkeit zu geben, die Beiträge in mehreren Raten zu leisten.
Eine vollständige Umlage auf die Abwassergebühren wäre zwar wohl gerechter für manche Haushalte – sei aber aus Sicht des Kämmerers langfristig teurer. Bei einer Finanzierung über Gebühren müssten die Beträge über 50 Jahre abgeschrieben werden, was zu erheblichen kalkulatorischen Zinsen führe.
Grundstücksgrößen beachten
Dritter Bürgermeister Gottfried Beer (SPD) wies auf die Struktur im ländlichen Raum hin: „Auf den Dörfern gibt es viele Menschen, die große Grundstücken besitzen – sie müssten einen großen finanziellen Anteil tragen.“ Er schlug vor, einen fairen Ausgleich zu schaffen, etwa eine 50/50-Aufteilung zwischen Verbesserungsbeitrag und Gebühr. Eine vollständige Umlage auf die Beiträge sei nicht üblich und im Vergleich mit anderen Kommunen untypisch.
Bürgermeister Alfred Stier appellierte dafür, dem kommenden Stadtrat keine finanziellen Altlasten zu hinterlassen. Zweiter Bürgermeister Michael Schedl (CSU) plädierte dafür, den größtmöglichen Teil der Kosten umzulegen. „Ich kann mich nicht erinnern, dass in den vergangenen Jahren etwas umgelegt worden ist. Beispielsweise die Probebohrungen sind aus dem Haushalt getilgt worden“, untermauerte er seine Forderung.
Soziale Aspekte im Blick
Herbert Seitz (CFWG) erinnerte daran, auch die Lebenssituation der Bürger zu berücksichtigen: „Wir sollten die finanziellen Möglichkeiten der Menschen, die bei uns leben, in die Planungen einbeziehen." Er sprach sich für ein Modell mit 50 oder 75 Prozent Beitrag aus. Kurt Fischer (BWG) meinte, er sei kein Fan davon, die Verbesserungsbeiträge auf die Gebühr umzulegen. Nichtsdestotrotz müssten die Kosten früher oder später getilgt werden. Sein Vorschlag: ein 30/30/40-Modell – das „wäre aber nur schockmindernd“. „Wir kommen um die Kosten nicht herum“, so Marco Donhauser (JWG). „Es ist eine schwierige Situation“, gab er zu und wünschte sich ein 80/20-Modell. „Wenn es gar nicht anderes geht, würde ich auch für 100 Prozent stimmen“, ergänzte er.
Die Abstimmung fiel mit 9:6 für diesen Beschluss aus: „Der Finanzierungsgrad wird auf 100 Prozent festgeschrieben. Die Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag wird in zwei gleichen Raten in Abständen von jeweils drei Monaten erhoben – sowie einer abschließenden Rate. Die Aufteilung der Raten ist 40-40-20.“ Die erste Zahlungsrate soll voraussichtlich im Frühsommer fällig werden, die zweite im Herbst. Die abschließende Rate wird voraussichtlich in 2026 fällig. Gegen diesen Beschluss stimmten die Stadträte Wegener, Seitz, Sollfrank, Beer, Häring und Fichtner.
Verbesserungsbeiträge
- Gemeinden können gemäß Artikel 5 Kommunalabgabengesetz zur Deckung des Aufwands für die Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben – sogenannte Verbesserungsbeiträge.
- Maßgeblich für den Beitrag (er macht einen Anteil der Kosten aus) ist aber nicht die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge maßgeblich, sondern die Grundstücks- und Geschossflächen der angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke.
- Die Stadt betreibt im Gemeindegebiet ihre Wasserversorgungsanlage als Einrichtungseinheit. Nur die Ortsteile Naab und Schwarzenbach und einige Einzelanwesen unterhalten ihre Wasserversorgung in Eigenregie. Darüber hinaus behandeln 140 Einzelanwesen ihr Abwasser in einer sogenannten Hauskläranlage.
Quelle: Stadt Bärnau













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