Bärnau
31.01.2019 - 19:06 Uhr

Neue Gespräche zur Nutzung des Geschichtsparks

Wegen des Brandes im Geschichtspark Bärnau-Tachov sieht das Landratsamtsamt Tirschenreuth Gesprächsbedarf bezüglich der Betriebsgenehmigung.

Bei einem Brand im Geschichtspark Bärnau-Tachov entstand ein Schaden von 10.000 Euro. Das Landratsamt Tirschenreuth fordert nun neue Gespräche über die Nutzung der mittelalterlichen Hütten. Bild: jr
Bei einem Brand im Geschichtspark Bärnau-Tachov entstand ein Schaden von 10.000 Euro. Das Landratsamt Tirschenreuth fordert nun neue Gespräche über die Nutzung der mittelalterlichen Hütten.

Das Landratsamt Tirschenreuth nimmt zum Brand und der Betriebsgenehmigung sowie den Sicherheitsbestimmungen im Geschichtspark Bärnau-Tachov Stellung. Einzige Brandschutzauflage für die mittelalterlichen Gebäude im Freilandmuseum, die auch erfüllt sind, sind Feuerlöscher in jeder Hütte, in der geheizt wird. Das trifft auf den Großteil dieser Häuser zu.

Bärnau28.01.2019

"Ein Feuer zur musealen Vorführung, wie bei einem Winterfest etwa, ist in Ordnung. Es ist kein Daueraufenthalt, wie bei einer Übernachtung, und auch immer unter Aufsicht von fachkundigen Darstellern", erklärt Walter Brucker, Pressesprecher des Landratsamtes Tirschenreuth.

Übernachtungen sind nicht erlaubt. In allen Baugenehmigungen für die Gebäude im Geschichtspark war von Anfang an die Auflage enthalten, dass aufgrund der Nicht-Einhaltbarkeit heutiger Brandschutzbestimmungen der längere Aufenthalt von Personen in den Hütten - vor allem das Übernachten - grundsätzlich untersagt ist, erläutert Brucker. Dies gelte für Hauspaten, Vereinsmitglieder, Darsteller oder Gäste jeglicher Art. "Die einzelnen mittelalterlichen Gebäude im Geschichtspark Bärnau wurden jeweils als 'Rekonstruktion für museale Zwecke' beantragt."

Sie dürfen daher nur im Rahmen einer Museumsführung mit einer fachkundigen Führungsperson oder einer entsprechenden musealen Vorführung zum Aufenthalt von Menschen genutzt werden. "Damit ist eine Wohnnutzung oder Übernachtung in den Gebäuden nicht zulässig und würde einen Verstoß gegen die jeweiligen Baugenehmigungen darstellen", sagt der Pressesprecher. Diese Auflage sei in jeder Baugenehmigung von Anfang an enthalten.

Unmittelbar nach dem ersten Brand im Dezember 2017 informierte das Landratsamt den Verein "Via Carolina" als Bauherr und Verantwortlichen nochmals ausdrücklich, dass die einzelnen mittelalterlichen Gebäude im Geschichtspark Bärnau nur für kürzere Zeit zum Aufenthalt von Menschen genutzt werden dürfen. Auch in einem persönlichen Gespräch mit Landrat Wolfgang Lippert wurde auf die Verantwortung des Vereins hingewiesen.

Bei einer Besprechung machten die Vereinsverantwortlichen jedoch deutlich, dass es für die künftige Nutzung des Geschichtsparks und die Zusammenarbeit mit den Universitäten sehr wichtig wäre, zumindest für die Zukunft eine rechtlich tragfähige Lösung zu finden, dass einzelne Gebäude auch bewohnt werden können, mit Übernachtungen in beschränktem Rahmen. Dazu forderte das Landratsamt ein Konzept. "Dieses Konzept müsste die künftige Nutzung der einzelnen Gebäude durch Personen näher beschreiben und entsprechende Brandschutzmaßnahmen beinhalten."

Dieses liegt dem Landratsamt bereits vor, allerdings wurde "noch nicht darüber entschieden, ob die Nutzung der Gebäude im Geschichtspark über das heute Zulässige hinausgehen kann". Das Landratsamt nimmt das aktuelle Brandereignis zum Anlass, mit den Vereinsverantwortlichen kurzfristig ein erneutes Gespräch zu führen, erklärt Brucker.

 
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