Laut Landratsamt Ansbach sind alle Landkreise in Mittelfranken zum Sperrgebiet erklärt worden. Das ist eine Vorsorgemaßnahme nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreis Rems-Murr in Baden-Württemberg. Betroffen sind unter anderem auch die Nachbarkreise von Amberg-Sulzbach wie Nürnberg und Nürnberg-Land. Jedoch gehört bislang kein Landkreis der Oberpfalz zum Sperrgebiet. Der Bayerische Rundfunk berichtet, dass um den betroffenen Betrieb in Baden-Würtemberg ein Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Kilometer festgelegt wurde. So soll eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert werden.
In diesem Gebiet müssen Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und andere Wiederkäuer die Tiere beim Veterinäramt des Landratsamtes registrieren lassen. Nach dem Tierseuchenrecht sollen die Tiere zudem geimpft werden.
Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. So können Fleisch und Milchprodukte bedenkenlos verzehrt werden. Der Virus wird bei den Wiederkäuern durch Stechmücken übertragen. Ein infiziertes Tier kann an dieser Krankheit auch sterben.
Hier lesen Sie mehr zu dem Thema beim Bayerischen Rundfunk.
Aktuelles zum Sperrgebiet aus dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim













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