Bürgermeister Bernhard Schindler (CSU) trug in der Gemeinderatssitzung den Sachverhalt zur Abwasser-Entsorgung vor. Bei der vorläufigen Ermittlung der Kostendeckung für 2020 hatte sich im Oktober eine Kostenüberdeckung von 9634 Euro ergeben. Nun wurde nachkalkuliert und eine tatsächliche Überdeckung von 90.942 Euro festgestellt. Grund dafür ist, dass die angesetzten Kosten für die Kanalbefahrung inclusive Reinigung mit 80.000 Euro im Jahr 2020 nicht angefallen sind. Erst im Jahr 2021 werden diese mit etwa 50.000 Euro neu eingeplant. Für 2021 werden 20.000 Euro für die Kanalsanierung im Kreuzweg veranschlagt.
Die Kostenüberdeckung bei der vorläufigen Ermittlung der Kostendeckung für 2021 mit 36.756 Euro wird bei der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt. Laut Beschluss in der September-Sitzung wird der kalkulatorische Zinssatz jährlich dem 20-jährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen angepasst. Der Zinssatz beträgt demnach 2,3 Prozent für das Jahr 2022, 2,6 Prozent für 2021 und 2,8 Prozent für 2020. Der Anstieg der Abschreibungskosten 2022 auf 21.912 Euro ist unter anderem damit zu erklären, dass eine weitere Photovoltaikanlage auf der Kläranlage für 11.900 Euro mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren installiert wurde. Die Gemeinde hat ein Durchflussgerät für 4000 Euro für acht Jahre erworben. Außerdem erfolgte die Schlussrechnung für das Prozessleitsystem mit rund 3200 Euro für vier Jahre. Der festgestellte Gebührenbedarf in Höhe von 175.955 Euro wurde nach Abzug der Grundgebühr in Höhe von 40.350 Euro auf den Abwasseranfall im Jahr 2020 mit 45.456 Kubikmeter aufgeteilt. Es ergibt sich eine Abwassergebühr von 2,98 Euro pro Kubikmeter. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung von 14 Cent pro Kubikmeter Abwasser.
Bei der Gebührenbedarfsberechnung 2022 wurden Kosten für die Kanalsanierung in der Nageler Straße mit 35.000 Euro und wasserrechtliche Erlaubnisse für die Regenüberlaufbecken in Brand und Fuhrmannsreuth in Höhe von 15.000 Euro veranschlagt. Die Kostenüberdeckung von 2021 mit 36.756 Euro wurde damit aufgebraucht und die Aufnahme dieser beiden Positionen bewirkt auch die Gebührenerhöhung.
Einer Debatte bedurfte es nach der ausführlichen Sitzungsvorlage nicht. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassereinrichtung wurde ohne Gegenstimme anerkannt und die neue Gebühr auf 2,98 Euro pro Kubikmeter festgesetzt. Die Grundgebühr bleibt unverändert.
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