Burglengenfeld
03.12.2019 - 16:17 Uhr

Bombenbastler: Ermittlungen dauern an

Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Bombenbastler aus Burglengenfeld hat die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) München übernommen. Der Mann war im März auf Mallorca festgenommen worden.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus hat die Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Bombenbastler an sich gezogen. Bild: Oliver Berg/dpa
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus hat die Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Bombenbastler an sich gezogen.

Im Februar hatte ein Passant auf einer Baustelle in Burglengenfelder nahe der Dr.-Kurt-Schumacher-Straße einen verdächtigen Gegenstand entdeckt, der sich als Rohrbombe entpuppte. Als Verdächtigen identifizierte die Polizei einen heute 29-Jährigen, durchsuchte seine Wohnung. Der Mann wurde im März auf Mallorca festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Zunächst hieß es, er gehöre möglicherweise rechtsextremen Kreisen oder der Reichsbürgerszene an.

Die Ermittlungen hätten dahingehend keine Ergebnisse gebracht, sagte der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Dr. Klaus Ruhland. Allerdings bestehe der Verdacht, dass der 29-Jährige einen Anschlag auf die Polizeiinspektion Burglengenfeld geplant habe. Deshalb habe die ZET die Ermittlungen an sich gezogen. Mittlerweile liege ein Gutachten zu der Bombe vor, die auch eine geringe Menge Quecksilber enthalten habe. Demnach sei der Gegenstand wahrscheinlich sprengfähig gewesen. Laut Ruhland werden sich die Ermittlungen noch bis Ende des Jahres hinziehen. Ob der Fall am Landgericht Amberg oder an einem Münchener Gericht angeklagt wird, ist noch unklar. Im Mai 2019 wurde ein 29-Jähriger gefesselt zu einem Berufungsprozess am Landgericht Amberg vorgeführt, bei dem es sich um den Verdächtigen handeln dürfte. (wir berichteten). Erstinstanzlich war er wegen Drogenbesitzes und einem Waffendelikt zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. In der Berufung wurde eine längerfristige Drogentherapie in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Die Haftstrafe blieb.

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