Der 10. Dezember 2020 wird in der Seniorenresidenz "Naabtalpark" in wenig guter Erinnerung bleiben. Nach einem massiven Corona-Ausbruch war die Versorgung der Bewohner gefährdet. Schließlich übernahm als letzten Weg das Landratsamt am 12. Dezember die Verantwortung für das Haus, nachdem die Unternehmsgruppe Heuser die Betreuung offenbar nicht mehr sicherstellen konnte. Bis zum 28. Dezember sorgte der Ambulante Intensivpflegedienst Bayern (A.I.B) für die Bewohner.
"Die Entscheidungen wurden zur Abwendungen konkreter Gefahren für die Gesundheit der Bewohner im Wege der Ersatzvornahme getroffen", teilte Landratsamts-Pressesprecher Hans Prechtl damals mit. Nachdem es sich um eine aufsichtliche Maßnahme gehandelt hatte, habe das Sozialwerk Heuser dem Landratsamt alle Kosten zu erstatten, die sich aus dieser Beauftragung ergeben. Die Polizei war damals zur Unterstützung der Heimaufsicht mit vor Ort, protokollierte Feststellungen. Am 28. Dezember übernahm Heuser das Heim wieder, nachdem entsprechende Dienstpläne vorgelegt worden waren. Den strengen Blick richtet die Aufsicht dennoch weiter auf die Seniorenresidenz.
Mängel festgestellt
"Der Naabtalpark wurde seit Übernahme sowohl seitens der Heimaufsicht als auch durch den Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft. In den Bereichen Personal/Personaleinsatzplanung, Pflege und Dokumentation, Hygiene, bauliche Gegebenheiten sowie der einrichtungsinternen Organisation und des Qualitätsmanagements wurden Mängel festgestellt", teilte Hans Prechtl auf Nachfrage der Oberpfalz-Medien mit. "Anordnungen dazu wurden erlassen. Der Träger und die Leitung sind nun gehalten, die Mängel abzustellen und abzuarbeiten." Darüber hinaus stehe die FQA (Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, früher Heimaufsicht) täglich telefonisch in Kontakt mit der Einrichtungsleitung. "Weitere Kontrollen erfolgen", sagte Prechtl
Laut Prechtl werde die Einleitung von Bußgeldverfahren noch geprüft. Ein Bußgeldverfahren könne nach Artikel 23 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) eingeleitet werden, "wenn einer vollziehbaren Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwidergehandelt wird", so der Pressesprecher. Derartige Verstöße sind mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro bedroht. Dies umfasse auch Sachverhalte, die den Tatbestand einer Straftat nicht erfüllen.
Staatsanwaltschaft prüft
Das Landratsamt habe auch Informationen an die Staatsanwaltschaft Amberg gegeben. "Wir haben unsere Eindrücke unter anderem in einem 13 Seiten umfassenden Vermerk zusammengefasst. Solche Hinweise an die Staatsanwaltschaft, denen weitere folgen werden, sind bei vergleichbaren Feststellungen üblich", sagte Prechtl. "Darüber hinaus wurde der Staatsanwaltschaft Amberg auch unser Prüfbericht vom 5. Januar 2021 mit allen detaillierten Feststellungen zur Verfügung gestellt." Ob strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, darüber habe die Staatsanwaltschaft zu entscheiden.
Die Strafverfolgungsbehörde prüft den Vorfall ebenfalls noch. "Konkrete Ermittlungsaufträge wurden seitens der Staatsanwaltschaft an die Polizei (noch) nicht gestellt. Vielmehr wird derzeit anhand eines durch die Staatsanwaltschaft angeforderten Polizeiberichtes überprüft, ob strafbares Handeln in Betracht kommt", teilte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Amberg, Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler, auf Nachfrage mit. "Falls ein Anfangsverdacht für Straftaten bejaht werden sollte, würde die Polizei mit den erforderlichen Ermittlungen beauftragt werden. Der Abschluss der Vorprüfung ist momentan noch nicht absehbar", so Kinzler. Dazu, welche Rolle die Unterlagen des Landratsamts bei dieser Prüfung spielen, wollte Kinzler "aus ermittlungstaktischen Gründen" nichts sagen.
"Weitere Kontrollen erfolgen."
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