Ein 32-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Cham ist Opfer eines Anlagebetrugs geworden. Spezialisten der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg haben die Ermittlungen übernommen. Doch was ist passiert? Laut Polizeibericht wurde der Mann Anfang März über eine soziale Plattform von unbekannten Tätern kontaktiert, die ihm eine vermeintlich lukrative Geldanlage im Bereich des Online-Tradings anboten. Die Kommunikation verlagerte sich auf einen Messengerdienst, über den der Geschädigte zu Investitionen bewegt wurde. Der Mann richtete Konten bei Krypto-Börsen ein, zahlte dort Geld ein, wandelte es in Kryptowährung um und transferierte es an Wallet-Adressen, die ihm von den Tätern genannt wurden. Auf einer angeblichen Trading-Plattform wurden ihm sowohl die Einzahlungen als auch hohe, vermeintlich erzielte Gewinne angezeigt, informiert die Polizei. Nach einer erfolgreichen Testauszahlung im dreistelligen Eurobereich tätigte der 32-Jährige weitere Überweisungen im niedrigen fünfstelligen Eurobereich. Im weiteren Verlauf wurden ihm auf der Plattform angebliche Gewinne in deutlich höherer Summe angezeigt. Als er für eine Auszahlung zusätzliche Zahlungen in Form von angeblichen Steuern leisten sollte, erkannte er den Betrug und erstattete Anzeige. Der Schaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro.
Im Zusammenhang mit dieser Betrugsform gibt die Polizei folgende Tipps: Man sollte bei verlockenden Angeboten, die „schnelles Geld“ versprechen, stets misstrauisch sein. Die Betrugsangebote erscheinen laut Polizei oft in vermeintlich seriösen Werbeanzeigen auf sozialen Netzwerken und führen zu betrügerischen Webseiten. Man solle sich nicht unter Druck setzen lassen; die Anbieter versuchten, Opfer durch intensiven Kontakt per Telefon oder Messenger-Dienste zu beeinflussen. Zudem solle man sich über Angebote, Anbieter und Plattformen informieren, bevor man sich anmelde oder Geld überweise.
Wichtig sei zudem, keine sensiblen Daten wie beispielsweise Zugangsdaten zum Online-Banking preiszugeben. „Unter keinen Umständen sollten Sie einen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr Handy mittels Fernwartungssoftware ermöglichen“, warnt die Polizei weiter. Wichtig zu wissen sei außerdem, dass man Geld, welches man in Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin tauscht und an fremde Wallets (digitale Geldbörsen) transferiert, nicht mehr rückbuchen kann.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













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