Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst: Ein damals 14-Jähriger tötete im Oktober 2023 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirksklinikums Regensburg einen 7-jährigen Mitpatienten mit einem Messer und verletzte zwei Mitarbeiter schwer. Die Hintergründe der Tat blieben weitgehend unbekannt, da der Prozess gegen den Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Doch das ändert sich nun, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Reihe von Details des Falls öffentlich macht.
Warum der Bundesgerichtshof? Nach einem Urteil des Landgerichts Weiden im Februar 2025 legte die Generalstaatsanwaltschaft München erfolgreich Revision vor dem BGH ein. Die Erste Jugendkammer des Landgerichts hatte den Jugendlichen aus dem Landkreis Neustadt/WN nach neun Verhandlungstagen wegen Mordes sowie schwerer Körperverletzung zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch an. Auf einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung verzichtete die Kammer.
Genau daran entzündete sich die Kritik der Generalstaatsanwaltschaft München. Aus ihrer Sicht genüge die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht. Außerdem wertete das Landgericht einen Angriff auf einen Pfleger als fahrlässige Körperverletzung, während die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord ausgegangen war. Der für Weiden zuständige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gab der Revision nun teilweise statt. Damit muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts erneut über Teile des Falls verhandeln. Der Schuldspruch wegen Mordes ist hingegen rechtskräftig.
Plan: 50 bis 70 Menschen töten
Laut der vom BGH nun veröffentlichten Urteilsbegründung soll sich der Jugendliche aus dem Landkreis Neustadt/WN bereits zwei Jahre vor der Tat im Jahr 2023 sozial isoliert haben. Zu diesem Zeitpunkt war er 12 Jahre alt. Schon damals soll der Junge, der sich nach eigenen Aussagen von seinen Mitschülern gemobbt und gedemütigt gefühlt habe, ein starkes Interesse an Waffen und früheren Amoktaten entwickelt haben. Im Sommer 2022 soll er schließlich konkrete Pläne für einen Amoklauf an seiner früheren Grundschule entwickelt haben. Nach seinen Vorstellungen wollte er mit Sturmgewehren und Pistolen innerhalb weniger Minuten 50 bis 70 Menschen töten, heißt es in dem vom BGH veröffentlichen Dokument. Anschließend habe er sich selbst töten wollen. Im Internet sammelte er Informationen über frühere Amokläufe, war Mitglied einschlägiger Chatgruppen und rekonstruierte die Räume seiner ehemaligen Schule virtuell im Videospiel „Minecraft“. Unter seinem Nutzernamen habe er zudem ein Video des rechtsextremistischen Terroranschlags von Christchurch in Neuseeland veröffentlicht.
Aktionen, die von der Polizei nicht unbemerkt blieben. Nachdem er während einer Befragung gegenüber den Beamten geäußert hatte, dass die Tötung von Menschen sein größter Traum sei, wurde der Jugendliche im Frühjahr 2023 wegen erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung in die geschlossene Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirksklinikums Regensburg eingewiesen. Dort wurde bei ihm eine Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung sowie der Verdacht auf eine schwere Persönlichkeitsfehlentwicklung diagnostiziert.
Gewalt- und Tötungsfantasien
In der Einrichtung habe sich der Jugendliche angepasst und freundlich gezeigt. So kam es, dass er sich nach einer – aus Sicht der behandelnden Ärzte erfolgreichen Erprobungsphase – zeitweise unbeaufsichtigt auf dem Klinikgelände bewegen durfte. Tatsächlich hätten ihn jedoch weiterhin Gewalt- und Tötungsfantasien beherrscht, heißt es in der Urteilsbegründung. Als ein von ihm erhoffter Wechsel in eine externe Wohngruppe scheiterte, fasste er laut Urteil den Entschluss, in der Klinik möglichst viele Menschen zu töten.
Um seine Tat vorzubereiten bat er seine Mutter, die nicht in den Plan eingeweiht war, ihm Handschuhe und dunkle Kleidungsstücke zu bringen. Die Tatwaffen, zwei Küchenmesser mit Klinkenlängen von 20 und zehn Zentimetern Länge, besorgte es sich bei einem unbegleiteten Besuch bei seinen Eltern. Zudem packte er ein Paar Springerstiefel ein. Die Gegenstände versteckte er nach seiner Rückkehr im Garten der Klinik.
Lehrer schwer verletzt
Vier Tage später wollte er seinen Plan schließlich in die Tat umsetzen. Nachdem er Tarnkleidung und Springerstiefel angezogen hatte, holte er die versteckten Messer. Kurze Zeit soll er am Unterricht der Schule auf dem Klinikgelände teilgenommen haben, bevor er auf die Toilette ging, wo er ein 19-seitiges Manifest fertigstellte, heißt es in dem Dokument. Zudem verschickte er Fotos von sich und den Messern unter dem Betreff „Rache“ über einen Messengerdienst an rund 80 Personen. Gegen 9.20 Uhr begann die Tatserie. Zunächst griff der Jugendliche einen Lehrer auf einem Flur unvermittelt mit einem Küchenmesser an. Laut Urteil stach er mehrfach auf Kopf, Oberkörper und Oberschenkel des Mannes ein. Als der Lehrer bereits am Boden lag, trat der Angreifer zusätzlich gegen dessen Kopf. Nur durch schnelle medizinische Versorgung überlebte der schwer verletzte Mann.
Anschließend ging der Jugendliche weiter in Richtung seiner Station. Dort bemerkte er laut Urteil des Landgerichts Weiden einen 7-jährigen Jungen in einem Aufenthaltsraum der Tagesklinik. In Tötungsabsicht, heißt es, stach der damals 14-Jährige insgesamt 17 mal auf das Kind ein. Ein Pfleger versuchte daraufhin, den Jugendlichen von hinten zu überwältigen. Dabei erlitt auch er mehrere Schnittverletzungen. Mitarbeitern der Klinik gelang es schließlich, den Jugendlichen zu überwältigen und zu fixieren. Der 7-Jährige erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen.
Im ersten Verfahren hatte das Gericht festgestellt, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben gewesen sei. Nun muss eine erneute Verhandlung zeigen, ob zusätzlich zur Unterbringung in der Forensik auch ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung erforderlich ist. Ebenso wird sich die Jugendkammer mit der rechtlichen Bewertung des Angriffs auf den Pfleger befassen. Wann der erneute Prozess gegen den inzwischen 17-Jährigen am Landgericht Weiden beginnt, steht bislang nicht fest.























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