Die Tagesordnung ist gestrafft, damit der Gemeinderat Ebermannsdorf coronakonform tagen kann: Daher rutscht die Konzeptvorstellung der „Neuen Mitte“ in die kommende Sitzung. Stattdessen stehen Abwassergebühren im Fokus.
Den Lockdown-Bestimmungen folgend hat der Gemeinderat Ebermannsdorf sein Sitzungsprogramm gestrafft und lediglich einen kleineren Rahmen der ursprünglich geplanten Tagesordnung abgehandelt. Darauf hatten sich Bürgermeister Erich Meidinger und die Mitglieder des Gemeinderates geeinigt.
Nicht in der Sitzung dabei waren die Tagesordnungspunkte zur Vorstellung des Konzepts durch den Investor für den Wohn- und Gewerbehof in der „Neuen Mitte“ und die Errichtung einer Ringleitung zur Wasserversorgung der Industriegebiete Schafhof-Süd und Schafhof-West sowie die Jahresrechnung 2018 mit den dazugehörigen Beschlüssen. Diese Angelegenheiten werden in der Januarsitzung 2021 auf der Tagesordnung zu finden sein.
Einstimmig auf den Weg gebracht hat der Gemeinderat die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ebermannsdorf zum 1. Januar 2021. Der endgültige Beschluss über die Satzungsänderung mit den neuen Wassergebühren erfolgt im Laufe des kommenden Jahres. Ebenso verhält es sich mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Abwasseranlagen Ebermannsdorf und Pittersberg/Breitenbrunn. Auch hier werden die Gebühren und Beiträge im Laufe des Jahres 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 angepasst.
Einer Änderung der Bauvoranfrage bezüglich einer Hecke auf Flurstück 317 im Bereich des Bebauungsplanes „Erzweg III“ stimmte der Gemeinderat zu. Auf die Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Ebermannsdorf sowie des Freistaates Bayern wird aber nicht verzichtet.
Befürwortet hat der Gemeinderat zudem eine Bauvoranfrage auf den Anbau eines Balkons auf Flurstück 216/3 in der Gemarkung Ebermannsdorf. Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau des Balkons an der Westseite des Wohnhauses in der Bergstraße wird aber vorbehaltlich der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben erteilt.
Zum eingereichten Tekturplan einer Bauanfrage bezüglich einer Hecke auf Flur Stück Nr. 317 im Bereich des Bebauungsplanes „Erzweg III“ beschloss der Gemeinderat der gewünschten Tekturänderung zur Bauvoranfrage zuzustimmen. Auf die Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Ebermannsdorf sowie des Freistaates Bayern wird aber nicht verzichtet. Zugestimmt hat der Gemeinderat zudem einer Bauvoranfrage auf Anbau eines Balkons auf Flur Stück Nr. 216/3 in der Gemarkung Ebermannsdorf. Das gemeindliche Einvernehmen zu Anbau des Balkons an der Westseite des Wohnhauses in der Bergstraße wird aber vorbehaltlich der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben erteilt.
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