03.08.2018 - 15:18 Uhr

Einblick in Moschee-Finanzierung aus dem Ausland

Der Freistaat Bayern betont die Religionsfreiheit. Unabhängig davon will er wissen, wenn gemeinnützige Vereine aus dem Ausland finanziert werden. Das gilt auch für Moscheevereine.

Muslime nehmen in München an einem Freitagsgebet teil. Der Freistaat will, dass gemeinützige Vereine gegenüber den Finanzbehörden ihre ausländischen Finanzierer offenlegen. : Sven Hoppe/dpa
Muslime nehmen in München an einem Freitagsgebet teil. Der Freistaat will, dass gemeinützige Vereine gegenüber den Finanzbehörden ihre ausländischen Finanzierer offenlegen.

(paa) Der Freistaat Bayern dringt auf mehr Transparenz bei der Finanzierung von steuerbegünstigten Moscheevereinen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett beschlossen, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Demnach sollen alle Körperschaften, die vom Gemeinnützigkeitsstatus profitieren wollen und zu mehr als einem Drittel von außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) finanziert werden, gegenüber den Finanzbehörden ihre Finanzquellen offenlegen müssen.

"Bei uns gilt selbstverständlich das Grundrecht der Religionsfreiheit", sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) laut Mitteilung. Es gehe darum, etwaige verfassungsfeindliche Motive bei einer signifikanten Auslandsfinanzierung aus problematischen Quellen künftig leichter entdecken zu können.

Als gemeinnützig anerkannte Vereine genießen steuerliche Erleichterungen. Auch erheblich aus dem Ausland finanzierte Vereine, können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie satzungsgemäß und tatsächlich der Förderung der Religion dienen, heißt es in der Mitteilung. Mit der Bundesratsinitiative fordert der Freistaat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Der Bundesrat wird sich laut Finanzministerium mit dem bayerischen Antrag voraussichtlich am 21. September befassen, der ersten Plenumssitzung nach Ende der Sommerpause.

 
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