Die Mitglieder helfen bei der Pflege der öffentlichen Bepflanzung an der Pfarrkirche ebenso wie bei der Gestaltung des Altares an Fronleichnam. Der Besuch der Landesgartenschau in Würzburg, die Beteiligung am Ferienprogramm der Gemeinde mit dem Bau von Nistkästen, eine Tauschbörse von Pflanzen und Sträuchern und ein Sommerfest standen ebenso auf den Programm, berichtete Gerhard Lenhart in der Herbstversammlung im Restaurant Miesberg. Am 30. November werden Adventkränze oder Gestecke gebastelt.
Im Anschluss wurde die überarbeitete Satzung beschlossen und das Themenfeld Datenschutz aufgerollt. Im nächsten Jahr wird eine Zweitagesfahrt nach Freiburg organisiert. Auch eine Jugendgruppe soll gegründet werden.
Referentin Sabine Willecke widmete sich dann dem Thema Patientenverfügung. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder dem Willen durch eine Patientenverfügung nachgekommen werden oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer entscheidet dann. Selbstverständlich sind laut Willecke auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte sei dies fast unmöglich.
Seit vielen Jahren beite die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann. Drei Formulare können je nach Bedarf einzeln getrennt voneinander oder in Kombination miteinander verwendet werden. Eine dazugehörige Broschüre dient als Wegweiser. Gerhard Lenhart bedankte sich bei Sabine Willecke für den Vortag und überreichte ein Präsent.
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