Wie die Stadtwerke sowie die Stadt Erbendorf mitteilen, hat das Gesundheitsamt am Landratsamt Tirschenreuth am Montagmittag eine Abkochanordnung für die Stadt Erbendorf und einige Gemeindeteile ausgerufen. Betroffen sind neben der Stadt selbst die Gemeindeteile Aschenhof, Eppenhof, Grötschenreuth, Hauxdorf, Inglashof, Plärn, Schadenreuth sowie Straßenreuth. Für diese Orte gilt ab sofort ein Abkochgebot des Trinkwassers. Alle anderen übrigen nicht genannten Gemeindeteile von Erbendorf sind nicht betroffen.
Keime im Wasser festgestellt
Wie es in der Mitteilung weiter heißt, wurden bei einer Überprüfung des Trinkwassers in der öffentlichen Wasserversorgung an Probenentnahmepunkten mikrobiologische Belastungen, also Keime, festgestellt. Das Wasser entspreche damit nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Vorsorglich solle ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser für folgende Nutzungen verwendet werden:
- Wasser zum Trinken
- Wasser zur Zubereitung von Getränken und Nahrung (insbesondere für Säuglinge und ältere Personen)
- Wasser zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- Wasser zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- Wasser zum Reinigen von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Ohne Vorbehandlung kann das Leitungswasser dagegen für folgende Zwecke verwendet werden:
- Baden und Duschen
- Reinigungstätigkeiten im Haushalt
- Benutzung der Toilettenspülung
Erste Maßnahmen eingeleitet
Wie die Stadtwerke und die Stadt schreiben, wurden bereits erste Maßnahmen eingeleitet und weitere Beprobungen durchgeführt. Zu den Ursachen liegen noch keine Informationen vor.
Die Abkochanordnung gilt so lange, bis wieder bakteriologisch einwandfreie Trinkwasserbefunde vorliegen, heißt es in der Mitteilung weiter. "Sobald das Abkochen nicht mehr erforderlich ist, wird dies von der Stadt Erbendorf umgehend bekanntgegeben", teilen die Stadt und die Stadtwerke mit. Abschließend wird um Verständnis gebeten.













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