26.07.2018 - 15:51 Uhr

Ernste Zweifel an Mordurteil

Zehn Jahre sitzt ein früher Hausmeister wegen Mordes bereits im Gefängnis - unschuldig, sagt seine Anwältin. Unterstützt wird ihr Mandant nun auch vom Schwandorfer Landtagsabgeordneten Franz Schindler.

Franz Schindler Wolfgang Steinbacher
Franz Schindler

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Franz Schindler (SPD) aus Schwandorf, hat sich für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall des "Badewannen-Mordes" von Rottach-Egern im Jahr 2008 ausgesprochen. In zwei Indizienprozessen wurde für den Tod einer damals 87-jährigen Seniorin der dortige Hausmeister wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Für die Tat gab es weder Motiv noch Beweis. Der Verurteilte bestreitet die Tat bis heute. Seine Verteidigung ging stets von einem Unfall in Abwesenheit des Mandanten. Die gebrechliche Frau war in ihrer Badewanne ertrunken. Die Gerichte kamen zu der Überzeugung, der Hausmeister habe die Frau im Streit erschlagen. Um die Tat zu vertuschen, habe er das Ertrinken in der Badewanne vorgetäuscht.

"Ich halte es bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit der Gerichte für angebracht, Zweifel an der Richtigkeit der Urteile anzumelden", erklärte Schindler in München. Die Rechtsgeschichte habe immer wieder gezeigt, dass es "materiell falsche Urteile" geben könne. Das hier vorliegende Urteil halte er für "nicht überzeugend". In dieser Ansicht werde er durch ein neues Beweismittel bestärkt. Dabei handelt es sich um eine von der Anwältin Regina Rick vorgelegte Computersimulation, die deutlich machen soll, dass die Seniorin ohne äußere Einflüsse in die Wanne gestürzt ist. "Die Simulation müsste für die Staatsanwaltschaft Anlass genug sein, ihr Verhalten und ihre Entscheidungen kritisch zu hinterfragen", sagte Schindler.

Rick betonte, das angewandte, technisch aufwändige Simulationsverfahren habe während der Prozesse noch nicht zur Verfügung gestanden und stelle die damaligen Aussagen von Gutachtern zum angeblichen Tathergang massiv in Frage. Mit der Simulation ließen sich sowohl die ungewöhnliche Auffindpositition als auch die äußerlich nicht sichtbaren Hämatome am Kopf der Toten ohne Einwirken einer anderen Person erklären. Ihr Wunsch wäre, dass Justizminister Winfried Bausback aufgrund der neuen Beweislage die Staatsanwaltschaft zu einem Wiederaufnahmeverfahren anweise. Ihr Mandant sitze inzwischen bald zehn Jahre unschuldig im Gefängnis.

 
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