Amtsgericht Weiden: Urteil im Prozess gegen 35-jährigen Eschenbacher gefallen

Eschenbach
19.04.2020 - 11:38 Uhr

Wegen mehrerer Straftaten hat das Amtsgericht Weiden einen Eschenbacher (35) zu einem Jahr und neun Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Unter Drogeneinfluss hatte er Mutter und Ex-Frau bedroht und einen Polizisten angegriffen.

Das Amtsgericht Weiden hat einen 35-jährigen Eschenbacher verurteilt.

Im Prozess gegen den 35-jährigen Eschenbacher, der im Oktober 2019 seine Ex-Frau und Mutter bedroht, an deren Häusern Scheiben eingeschlagen und einen Polizisten angegriffen hatte, analysierte Doktor Thomas Wenske, stellvertretender Leiter des Instituts für forensische Psychiatrie der Universität Erlangen, dessen Drogenkonsum. Der Angeklagte war von 2008 bis 2018 abstinent, hieß es dabei. Davor war er mehrfach mit Drogen aufgefallen und hatte auch Einträge in seiner Strafakte gesammelt. Ein Bandscheibenvorfall 2018 ließ den Mann rückfällig werden, da die Drogen ihm bei der Bewältigung der Schmerzen halfen.

Zu diesem Zwecke baute er auch selbst Cannabis zum Eigenkonsum an, aber "in schlechter Qualität und nicht zum Handel geeignet", wie Staatsanwältin Franziska Hofmann feststellte. Der 35-Jährige nahm hin und wieder auch härtere Drogen. Der Psychiater konnte eine klare Abhängigkeitserkrankung feststellen.

Am 20. Oktober 2019, dem Tattag, nahm der Eschenbacher unter anderem eine hohe Menge Bromozepam ein. Dieses soll angstlösend, beruhigend wirken und das Hemmungsvermögen herabsetzen. Aufgrund einer Gewöhnung war der 35-Jährige dennoch in der Lage sein Motorrad nach Trabitz und zurück nach Eschenbach zu steuern, erklärt Wenske. Der Angeklagte sei zu logischem Denken und zielgerichteter Handlung fähig gewesen. Durch die Drogen sei ihm ein Weitblick auf die Konsequenzen seiner Taten jedoch nicht mehr möglich gewesen.

In den Analysegesprächen hätte sich der 35-Jährige von seinen Taten distanziert, war freundlich, ausgeglichen und zeigte soziale Kompetenz. Wenske empfahl eine Suchttherapie und hielt bei dessen Antritt einen Haftregelvollzug für unnötig.

Das Schöffengericht um Vorsitzenden Hubert Windisch verurteilte den Eschenbacher wegen Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre, sollte er innerhalb der nächsten drei Monate eine Therapie antreten. Der Angeklagte versicherte, dass er sich bereits um einen Platz bemühe und etwas in Aussicht hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre gefordert. Sie nahm den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung zurück - der Prozess hatte gezeigt, dass eine vorhandene Hepatitis-C-Erkrankung des Angeklagten nicht ansteckend sei. Der Eschenbacher hatte einen Polizisten gebissen und in dessen Mund gegriffen.

Eschenbach16.04.2020
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Kommentare

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Walter Neuschitzer

Ein Drogenentzug ist sicherlich die richtige Maßnahme. Es muss allerdings ein echter Drogenentzug sein.
Die Vorgehensweise der klassischen Psychiatrie mit Ersatzdrogen oder Psychopharmaka wird die Situation nicht verbessern.

22.04.2020